14-08-2012 23:14
Brauche mal eure Hilfe. Vor 4 Wochen hat ein Kunde bei mir eine Ampelschirmhülle geakuft. Heute schreibt er diese Hülle ist jetzt kaputt. Er möchte eine neue haben oder sein Geld zurück.
Ich bin bestimmt nicht kleinlich bei Reklamationen und schicke auch eigentlich Ersatz, wenn mal etwas nicht in Ordnung ist. Was Gottseidank nicht oft vorkommt.
Bin ich eigentlich dazu verpflichtet, oder muß er sich an den Hersteller wenden?
Gewährleistung: Die Ware war ja bei Lieferung in Ordnung.
Du müsstest nachweisen, daß die K den Reissverschluß durch unsachgemässes Öffnen oder Schliessen selbst verursacht hat.
Das hönntest du mit 99,9% Sicherheit nicht, also nacherfüllen!
Das Recht zur Reparatur hast du natürlich!