14-08-2012 23:14
Brauche mal eure Hilfe. Vor 4 Wochen hat ein Kunde bei mir eine Ampelschirmhülle geakuft. Heute schreibt er diese Hülle ist jetzt kaputt. Er möchte eine neue haben oder sein Geld zurück.
Ich bin bestimmt nicht kleinlich bei Reklamationen und schicke auch eigentlich Ersatz, wenn mal etwas nicht in Ordnung ist. Was Gottseidank nicht oft vorkommt.
Bin ich eigentlich dazu verpflichtet, oder muß er sich an den Hersteller wenden?
Gewährleistung: Die Ware war ja bei Lieferung in Ordnung.
Das ist doch egal!
Die K hat 2 Jahre Gewährleistung auf den Artikel.
In den ersten 6 Monaten ab Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, daß ein auftretender Mangel bereits beim Kauf zumindest ansatrzweise vorhanden war.
Sollte der Verkäufer anders denken, dann muß er dies beweisen!
Aber du darfst das Ding natürlich fachgerecht reparieren!
Auf die Forderungen der K musst du also nicht eingehen, wenn du reparieren kannst!