14-08-2012 23:14
Brauche mal eure Hilfe. Vor 4 Wochen hat ein Kunde bei mir eine Ampelschirmhülle geakuft. Heute schreibt er diese Hülle ist jetzt kaputt. Er möchte eine neue haben oder sein Geld zurück.
Ich bin bestimmt nicht kleinlich bei Reklamationen und schicke auch eigentlich Ersatz, wenn mal etwas nicht in Ordnung ist. Was Gottseidank nicht oft vorkommt.
Bin ich eigentlich dazu verpflichtet, oder muß er sich an den Hersteller wenden?
Gewährleistung: Die Ware war ja bei Lieferung in Ordnung.
Die Ware war ja bei Lieferung in Ordnung.
Genau das ist der springende Punkt, den du unwiderlegbar beweisen musst, also, dass da nicht möglicherweise ein Herstellungsfehler, oder ein Materialfehler vorlag aufgrund dessen der Verschluss zwangsläufig kaputt gehen musste
Hierzu § 476 BGB (Beweislastumkehr):
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html
Ansonsten gilt für dich als Händler selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht und du musst entsprechend nachbessern.
Sprich: den Schaden beheben, Ersatz liefern, eine Minderung anbieten (damit der Käufer davon den Schaden selber reparieren lassen kann), oder Rückabwickeln.
Dem Käufer dürfen hierdurch auch keinerlei Kosten für den Versand entstehen
Siehe hierzu Absatz 2:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Mit einer freiwilligen Garantie, die die Hersteller manchmal für ihre Produkte geben haben diese gesetzlichen Pflichten absolut nichts zu tun, sondern es geht hier um die gesetzliche Haftung eines Verkäufers bei Mängeln
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Deutsches_Gew.C3.A4hrleistungsrecht