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Wie kann ich Spaßbietern den Spaß vor Auktionende verderben?

meckys_fozzy
Auf Erkundungstour

Hallo zusammen,

 

ich bin verzweifelt, weil mir die Hände gebunden sind, mich gegen Spaßbieter zu wehren. Und die nehmen überhand.

 

Der hier zum Beispiel:

http://www.ebay.de/itm/330901807726?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649#ht_638wt_1399

 

Wir wohnen im Raum Hannover, der Käufer im Raum Berlin und ist nun zur Abholung der Ware verpflichtet. Der Käufer reagiert erst als ich den Fall  bei eBay melde in gebrochenem Deutsch per Mail und verlangt nach IBAN und BIC.

 

Ich verweise auf Zahlung bei Abholung und es passiert wieder nichts. Er scheint das Problem aussitzen zu wollen. Natürlich kassiert ebay schon mal die Gebühren.

 

Oder hier:

http://www.ebay.de/itm/330900843671?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649#ht_723wt_1399

http://www.ebay.de/itm/330901262832?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649#ht_670wt_1399http://www.ebay.de/itm/330902235390?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649#ht_1060wt_139...

http://www.ebay.de/itm/330902246517?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649#ht_943wt_1399

Haben alle noch nicht gezahlt und reagieren nicht auf Zahlungserinnerungen

 

Mir grault es vor dieser Auktion:

http://www.ebay.de/itm/330908831938?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649#ht_536wt_1399

Käufer sitzt in Duisburg, Abholort immer noch bei Hannover. Käufer ist eine Firma, keine Person, und die Telefonnummer ist nicht mehr vergeben. Und natürlich hat der Käufer sich noch nicht gemeldet. Gut, das Auktionsende war grade gestern aber es zieht sich wie ein roter Faden.

 

Die Moral ist stark gesunken und ich finde es schade, dass man als Verkäufer sich bemüht aber zu wenig Hebel zu Wehr hat.

 

Was kann ich also besser machen?

 

Gruß

 

Jaqueline

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Hi,

ich kann es nachvollziehen, aber gerade bei dem Sessel steht ganz viel in kleinerer Schrift drunter, ebenso, dass binnen 10 Tagen abgeholt werden muss und wo...

 

Erfahrungsgemäß sind viele Käufer lesefaul... und für "Kleingedrucktes" nicht mehr empfänglich...


(Also in großen Lettern das nächste Mal 😉 )

 

Für Nichtzahler kannst du einen Fall eröffnen, den du konsequent nach 4 Tagen schließt... und so deine Provision zurück erhälst.

 

 

Ich schreib bei Abholer die Käufer sofort an und nenne ihnen meine zeitlichen Möglichkeiten, den Artikel abzuholen. Klappt eigentlich immer ganz gut.

 

Trotzdem, ich habe auch zur Zeit das Gefühl mit der Kauf- und Verkaufsmoral haben es so einige nicht mehr so ganz... 😞

 

LG

Antworten (12)

Antworten (12)

     Ja,  natürlich kann ich mahnen, Fristen setzen, Rechtsanwälte beauftragen und mich rumärgern. Aber das kann es doch nicht sein. Was nützen mir 30% Schadensersatz, die mit einer Menge Stress verbunden sind. Zumal ich die Wohnung nun bis nächste Woche leer bekommen muss.

 

Warum schreibst du dann so ein Zeug in die Beschreibung??

 

Wenn du nicht bereit bist, das durchzuziehen (oder es zumindest zu versuchen), solltest du es weglassen.

 

Ansonsten ist die Meldung eines Nichtzahlers mit folgender Verwarnung durchaus ein hilfreiches Mittel.

 

Es ist zwar auf den ersten Blick nichts sichtbar, aber wenn ich mir auf meinem Verkaufsaccount die Zahl der nicht zugelassenen Gebotsversuche anschaue, freue ich mich, dass nachgewiesenerweise mehrfache Nichtzahler woanders versuchen können nix zu kaufen und bei mir automatisch gesperrt sind.

 

Nochmal als Hinweis:

 

Mit Schließung des Falls bist du noch nicht aus der Sache raus. Du musst immer die Kaufverträge noch mit Fristsetzung kündigen.

 

Erst dann kannst/darfst du den Artikel neu einstellen!

 

LG

einen Fall hast du ja eröffnet, somit bekommst du deine Gebühren zurück

 

nur, wenn der Fall selbst geschlossen wird,

wer auf Ebay vertraut, verliert die Verkaufsprovision 😉

Hallo,

 

einen Fall hast du ja eröffnet, somit bekommst du deine Gebühren zurück.

Mir erschliesst sich nur im Augenblick nicht ganz, warum du dem Käufer nicht Iban und BIC mitgeteilt hast. Mir wäre auch diese Bezahlungsart recht gewesen.

 

Du könnest auch ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt beauftragen.

 

Du solltest hin und wieder, vor allen Dingen bei sehr hochpreisigen Artikeln in der Artikelbeschreibung den Vermerk verfassen das Spassbieter 30% ihres Höchstgebotes als Schadensersatz bezahlen müssen.

nur du kannst dir selbst (und anderen) helfen

nutze die Möglichkeiten, die Ebay dir zur Verfügung steht

ich erinnere nach 10 Tagen noch einmal an die ausstehende Zahlung und frag ob es Probleme mit der Kaufabwicklung gibt

passiert dann 4-5 Werktage noch immer nichts, melde ich den nicht bezahlten Artikel und schließe den Fall selbst mit einer Verwarnung

je nach Artikel und Wert, nachweisbar (per Einschreiben) eine letzte Zahlungsfrist und gleichzeitige Ankündigung, das ich den Vetrag bei nicht Zahlung als hinfällig betrachte (Frist 7 Werktage)

alternativ, das ich die Zahlung auf zivilrechtlicher Ebene einfordern werde (nur sinnig, wenn man  auch bereit ist, das umzusetzen)

 

innerhalb deiner EInstellungen, solltest du User, die mehr als 2 Verwarnung wegen nicht bezahlter Artikel haben, ausschließen

" Bei der Auktion mit dem Bett ist der unterlegene Bieter bereits als SPAßbieter in seinem Profil geoutet! Auch hier hat ein ehrlicher eBay versucht etwas Negatives über eine vermeintliche positive Bewertung zu vermitteln "

 

 

... und die kann der Käufer löschen lassen - bzw. den Text, da positive Bewertungen nicht mit negativem Text versehen werden dürfen ... und dann hat er nur noch die grünen da stehen

 

es ist also nicht sehr clever, einen Nichtzahler auch noch mit einer positiven Bewertung zu belohnen

an die "30 % Schadensersatz", kommst weder du, noch dein RA ran !

sichtbar tadeln ?

Pranger wurden bereits im Mittelalter angschafft, Ebay wird sie nicht mehr einführen

der größtmögliche Tadel, den du einleiten kannst, ist diese Verwarnung, User ausschließen, die mehr als 2 wegen nicht bezahlter Artikel haben

wenn du nur PP Zahler akzeptierst...... (muß ja jeder selbst entscheiden und die Folgen tragen), schließe auch User aus, die kein PP Konto haben, so fallen die anderen als pot. Nichtzahler ebenfalls aus

deine Probleme, waren und sind lösbar, du mußt dich selbst nur kümmern 😉

meckys_fozzy
Auf Erkundungstour

Genial!

 

Bei der Auktion mit dem Bett ist der unterlegene Bieter bereits als SPAßbieter in seinem Profil geoutet! Auch hier hat ein ehrlicher eBay versucht etwas Negatives über eine vermeintliche positive Bewertung zu vermitteln

 

Er heißt blg348( 6 )

 

Weltklasse!

 

Es scheint als machen die Spaßbieter untersich jetzt schon die Jokies Auktionen hochzubieten und uns alle hier Zeit zu schinden?!

 

Mal ehrlich, kann es das sein?

meckys_fozzy
Auf Erkundungstour

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten und lustigen Anmerkungen.

 

Ob man die Abholung im KLEINGEDRUCKTEN nun überlesen hat oder nicht, eBay schreibt es ganz groß oben in der Artikelbeschreigung gleich dazu. Gleich rechts neben das Bild.

 

Ja,  natürlich kann ich mahnen, Fristen setzen, Rechtsanwälte beauftragen und mich rumärgern. Aber das kann es doch nicht sein. Was nützen mir 30% Schadensersatz, die mit einer Menge Stress verbunden sind. Zumal ich die Wohnung nun bis nächste Woche leer bekommen muss.

 

Ich würde mir wünschen, dass wenn ich eBay einen solchen Fall melde nicht nur meine Gebühren und Provisionen zurück erhalte, sondern den Spaßbieter "sichtbar Tadeln" kann. Damit auch der Unterlegene Bieter nicht das Gefühl hat, ich biete meinen eigenen Artikel hoch, wenn ich ihm dann eine 2.Chance gebe.

 

Gruß

 

Jaqueline

 

 

    Mir erschliesst sich nur im Augenblick nicht ganz, warum du dem Käufer nicht Iban und BIC mitgeteilt hast. Mir wäre auch diese Bezahlungsart recht gewesen.

 

Das ist keine gute Kombination. Damit versperrt man sich selbst die Möglichkeit, den Kafvertrag vor der Verjährung (1.1.2017) zu kündigen.

Deshalb ist Barzahlung bei Abholung die einzig wahre Variante.

 

@fozzy


Die wirksamste Vorgehensweise wäre vermutlich, die Verträge durchzusetzen. Mit Mahnung und Fristsetzung per Einschreiben, der Ankündigung von kostenpflichtiger Einlagerung am Tag danach und der Einschaltung eines Anwalts zum gleichen Zeitpunkt.

 

Ob du dir den Aufwand, die Vorfinanzierung und den Nervenstress antun magst, musst du selbst wissen. Aber vielleicht siehst du es ja auch als nette Spannung pur?:|

 

Für die Abholartikel kann man dir nur raten, nach Möglichkeit "Abholung b. Hannover" schon in den Titel zu nehmen. Immerhin ist da inzwischen Platz für 80 Zeichen.

kogo2004
Auf Erkundungstour

holodocmk2 - 

 

bevor Du allgemeine Verschwörungstheorien in die Welt setzt, erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren - 

 

Deine zum Verkauf angebotenen virtuellen Artikel können Dich ratz-fatz Geld und "Ware" kosten - 

 

bist ja von Paypal extrem begeistert:

 

"ich akzeptiere ausschließlich Paypal."

 

musst Dich nur nicht wundern wenn Dir Paypal einen dicken Knüppel zwischen die Beine wirft und den VK-Schutz ablehnt....

 

liest Du eigentlich Verträge nicht durch bevor Du sie unterschreibst?

 

das der Spieleplattformbetreiber sich auch noch mit Dir in Verbindung setzen kann, scheint vollkommen an Dir vorbei-zu-rauschen....

 

vom Priverblichen Heiligenschein mal ganz zu schweigen:

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=holodocmk2

 

holodocmk2
Auf Erkundungstour

Mir erschliesst sich nur im Augenblick nicht ganz, warum du dem Käufer nicht Iban und BIC mitgeteilt hast. Mir wäre auch diese Bezahlungsart recht gewesen.

Ganz gefährliche Sache: Immer Zahlungsart+Versand passend kombinieren. Das heißt Abholung=Bargeld in die Hand, bei Versand Überweisung, Nachnahme (oder Paypal).

 

Sonst läufst Du nämlich ggf. in die Falle, dass jemand eine Überweisung von einen gekaperten Konto irgendeines Dritten her tätigt, der natürlich wenn er den Schaden bemerkt, sein Geld wiederbekommen kann, Du selber aber die Ware 'für nix' aus der Hand gegeben hast.

 

 

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