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Wie kann ich mich gegen eine Willkür-Sperre von Ebay wehren???

Bin von Ebay für den Verkauf gesperrt worden, weil eine Käuferin für zwei 1- € Artikel unberechtigte negative Bewertungen abgegeben hat. Kundenservice von Ebay war wie immer keine Hilfe. Wie kann ich mich gegen eine solche Willkür von Ebay wehren???

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http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=brummbaert...

 

1. ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson...

2. nach neuem EU-Recht...vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte.... 

3. dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt

 

1. Du hast den Satz einfach nur woanders kopiert, ohne ihn je verstanden zu haben. Brauchen wir also nicht drüber reden.

 

2. Dieses "neue EU-Recht" ist mittlerweile 12 Jahre alt und diese 1 jährige Umtauschrecht hat es nie gegeben.  Das hatte einer mal mißverstanden und Millionen haben es in den letzen 12 Jahre immer nur kopiert.

 

Das "neue EU-Recht" war lediglich dieVorlage für die heutige 2-jährige Gewährleistungsfrist.

Von Garantie und Umtausch war nie die Rede.

 

3. Ebenso ein "running gag". Diesen Passus hat nämlich der BGH 2004 verworfen.  Daran konnte auch nicht mehr die Tatsache rütteln, daß  Millionen diesen Satz weiterhin kopiert haben.  Seit 2004 gilt trotzdem: eBay Auktionen sind keine Versteigerungen und unterliegen seitdem dem Widerrufsrecht.  Schuld daran ist übriegens damals ein Schmuckhändler gewesen.  😉

 

Außerdem betrifft/betraf das Widerrufsrecht nur gewerbliche Händler und so einer willst du ja nicht gewesen sein. 😉

 

Aber das Finanzamt wird sich freuen, wenn es von eBay deine Listen mit den 4-5-stelligen Beträgen bekommt. Das dürfte sich dann für die lohnen...

 

 

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