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Wie kann ich mich gegen eine Willkür-Sperre von Ebay wehren???

Bin von Ebay für den Verkauf gesperrt worden, weil eine Käuferin für zwei 1- € Artikel unberechtigte negative Bewertungen abgegeben hat. Kundenservice von Ebay war wie immer keine Hilfe. Wie kann ich mich gegen eine solche Willkür von Ebay wehren???

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Anonymous
Nicht anwendbar

@brummbaerteufel schrieb:

Bin von Ebay für den Verkauf gesperrt worden, weil eine Käuferin für zwei 1- € Artikel unberechtigte negative Bewertungen abgegeben hat. Kundenservice von Ebay war wie immer keine Hilfe. Wie kann ich mich gegen eine solche Willkür von Ebay wehren???


Nö:
Deine Detailsternchen haben Dir das Genick gebrochen:

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=brummbaerteufel&ftab=AllFeedback&sspag...

 

Vergiss Deine Verkäuferkarriere; eBay ist der Hausherr und der bestimmt die Regeln.

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=brummbaert...

 

1. ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson...

2. nach neuem EU-Recht...vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte.... 

3. dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt

 

1. Du hast den Satz einfach nur woanders kopiert, ohne ihn je verstanden zu haben. Brauchen wir also nicht drüber reden.

 

2. Dieses "neue EU-Recht" ist mittlerweile 12 Jahre alt und diese 1 jährige Umtauschrecht hat es nie gegeben.  Das hatte einer mal mißverstanden und Millionen haben es in den letzen 12 Jahre immer nur kopiert.

 

Das "neue EU-Recht" war lediglich dieVorlage für die heutige 2-jährige Gewährleistungsfrist.

Von Garantie und Umtausch war nie die Rede.

 

3. Ebenso ein "running gag". Diesen Passus hat nämlich der BGH 2004 verworfen.  Daran konnte auch nicht mehr die Tatsache rütteln, daß  Millionen diesen Satz weiterhin kopiert haben.  Seit 2004 gilt trotzdem: eBay Auktionen sind keine Versteigerungen und unterliegen seitdem dem Widerrufsrecht.  Schuld daran ist übriegens damals ein Schmuckhändler gewesen.  😉

 

Außerdem betrifft/betraf das Widerrufsrecht nur gewerbliche Händler und so einer willst du ja nicht gewesen sein. 😉

 

Aber das Finanzamt wird sich freuen, wenn es von eBay deine Listen mit den 4-5-stelligen Beträgen bekommt. Das dürfte sich dann für die lohnen...

 

 

sei froh .. dann hat dein gewerblicher Privathandel mit Uhrenarmbändern wenigstens ein Ende gefunden ohne das es für dich teuer wird 😉

Ach, Du leve Tiet  . . .

und sogar für JEDEN einsehbar . . . noch nicht mal meldewürdig . . .

Du scheinst völlig überhöhte Versandkosten eingesackt zu haben.

Sowas macht man nicht mehr ungestraft.

 

Zudem sollte man, wenn man völlig zerfledderte Bücher anbietet,

auch das passende ORIGINALFOTO und eine genaue Beschreibung mitliefern.

Du nimmst einfach das neutrale Standardbild...

Wären die Gebote höher gegangen,

hättest du ohnehin nicht mehr mit dem 1-€-Argument kontern können.

 

Alles hausgemachte Probleme...  das war's dann eben für dich.

...oder solltest du eine Gewerbe anmelden?

 

 

brummbaerteufel | eBay

 

 

http://bilder.animiertegifsgratis.de/Animierte-Gifs-Fernsehserien/Bilder-Sesamstrasse/Gif-Animationen-Kermit-Frosch/kermit-frog2.gif

ich nehme an

ebay will Dich nur SCHÜTZEN,

zum Nachdenken anregen,

auch oder gerade

über Deinen Status

 

PRIVAT

 

?????????


@brummbaerteufel schrieb:

Bin von Ebay für den Verkauf gesperrt worden, weil eine Käuferin für zwei 1- € Artikel unberechtigte negative Bewertungen abgegeben hat. Kundenservice von Ebay war wie immer keine Hilfe. Wie kann ich mich gegen eine solche Willkür von Ebay wehren???


 

Wie 19flieger schon dargelegt hat, ist deine Annahme falsch !

 

eBay hat dich nicht wegen der Roten gesperrt, sondern weil du nicht mehr den Mindeststandard für Verkäufer erfüllst.

In so einem Fall hat eBay das Recht die Tätigkeiten eines Nutzers einzuschränken:

 

http://pages.ebay.de/help/policies/seller-non-performance.html

 

Verkäufer auf eBay müssen zu jeder Zeit die gültigen Mindeststandards einhalten. Dazu dürfen in den detaillierten Verkäuferbewertungen bestimmte absolute oder prozentuale Werte nicht unterschritten werden.

 

Wenn Sie die Mindeststandards nicht erreichen, können daraus folgende Maßnahmen resultieren:

  • Ihre Angebote erhalten in der Suche eine schlechtere Platzierung.

  • Ihre Verkaufsaktivität wird eingeschränkt bis sich Ihre Bewertungen wieder verbessern. Ggf. werden Sie vom Verkauf ausgeschlossen.

 

@brummbaerteufel,

 

wirf mal einen Blick in dein Verkäufer-Cockpit.

 

==>  http://www.sps.ebay.de/sd/sdrefresh?&ssPageName=STRK:ME:LNLK

 

 

Hallo,

 

@brummbaerteufel

 

 

Detaillierte Verkäuferbewertungen (letzte 12 Monate)
Hilfe aufrufen
 
 KriterienDurchschnittliche BewertungAnzahl der Bewertungen
Artikel wie beschriebenSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen83
KommunikationSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen80
VersandzeitSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen82
Versand- und VerpackungskostenSternchenSternchenSternchenSternchenSternchen83

 

 

 

 

auch deine detaillierten Sternchen im Profil sind daran schuld.

Da hättest du eher gegensteuern müssen. Wenn der Ausschluss dauerhaft ist, dann darfst du auch mit anderen Accounts nichts mehr verkaufen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder