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Wie kann man sich gegen Spaßbieter wehren? Es gab Zeiten da hat Ebay Spaß gemacht!

1xsx1
Auf Erkundungstour

Schade,das man es hier nur mit Spaßbietern zu tun hat. Die Zeiten sind leider vorbei,wo es noch Spaß gemacht hat.

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Servus @1xsx1 

 

Vielleicht lässt Du den Käufer mit den 13 BW mal aussetzen.

Wie sieht denn das aus,

wenn der bei allerhand Höchstbietender ist,

aber nicht bewertet

und nicht bewertet wird? innocent


@1xsx1  schrieb:

Schade,das man es hier nur mit Spaßbietern zu tun hat. Die Zeiten sind leider vorbei,wo es noch Spaß gemacht hat.


@1xsx1 

 

niemand zwingt Dich Artikel anzubieten - Ebay hat sich verändert: das steht außer Frage - das Biet-/Kaufverhalten ebenfalls.

 

Wie Du Nichtzahler entsprechend behandelst hat Dir @lina190709  bereits aufgezeigt - Du musst es auch anwenden:

 

damit bekommen die Nichteinzahler entsprechende (nicht-sichtbare) Einträge: fängt sich ein Käufer mehrere Verwarnungen von verschiedenen Verkäufern ein reagiert auch EBay und entsorgt diese Kalfaktoren....

 

es liegt also auch an Dir hier tätig zu werden!

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......


@1xsx1  schrieb:

Schade,das man es hier nur mit Spaßbietern zu tun hat. Die Zeiten sind leider vorbei,wo es noch Spaß gemacht hat.


Moin…

 

Wenn der VK eine Nichtzahlung meldet

 einen Fall öffnet -

und dann nach 4 Tagen selber schließt,        

bekommt der VK seine Provision zurück und der  Käufer bekommt einen  Vermerk,

der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!

 

 

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!

 

Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen! 

 

Setze ihn auf die:  Sperrliste    +    Eingeschränkter Käuferkreis

 

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag 

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

 

–             wenn bis zum xx.xx.2019, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.

–             Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

 

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf

sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder