24-06-2018 18:08
Hallo, ich benötige mal eure Hilfe...
Ich habe vorhin ein Artikel bei Ebay verkauft. Habe in der Auktion "kein Versand - nur Selbstabholung" reingeschrieben.
habe keine PLZ in die Auktion geschrieben, weil ja Ebay den Abholort automatisch angibt.
Der Käufer möchte jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten weil ihm der Weg zu weit ist. Er hat die falsche Ortschaft gemeint (heißt genauso wie meine Ortschaft) Er meinte 90km wären ok aber keine 400km.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? bin ich verpflichtet den Kaufvertrag rückgängig zu machen?
Vielen Dank für eure Hilfe
@danboy1982@ schrieb:Hallo, ich benötige mal eure Hilfe...
Ich habe vorhin ein Artikel bei Ebay verkauft. Habe in der Auktion "kein Versand - nur Selbstabholung" reingeschrieben.
habe keine PLZ in die Auktion geschrieben, weil ja Ebay den Abholort automatisch angibt.
Der Käufer möchte jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten weil ihm der Weg zu weit ist. Er hat die falsche Ortschaft gemeint (heißt genauso wie meine Ortschaft) Er meinte 90km wären ok aber keine 400km.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? bin ich verpflichtet den Kaufvertrag rückgängig zu machen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Servus @danboy1982
Informationen zur Rechtslage erhältst Du vom Rechtsbeistand Deines Vertrauens.
Eine oder mehrere persönliche Einschätzung und Meinung kannst Du hier allerdings schon bekommen.
Mit allen Haken und Ösen.
Ich gebe mal zweierlei zu bedenken:
1. Für die Abholung ist selbstverständlich der Standort relevant.
Ist für die Gesamtkalkulation schon interessant: Fahrtkosten, Zeitaufwand...
Du solltest also beim Einstellen alle für den Kauf und die Abwicklung relevanten Informationen
in der Beschreibung hinterlassen.
Hätte der Käufer den Standort ermitteln können ?
Ja, wäre möglich gewesen... mit etwas Geschick über das Heraussuchen der möglichen PLZ
und der Kombination mit der "Umkreissuche".
Aber am Schluss - durch den Mitbieter - hat er das vielleicht gar nicht mehr auf die Kette bekommen...
2. Kann man einen Vertrag anfechten ?
Ja, kann man,
wenn man die Willenserkläung bei anderem Kenntnisstand nicht abgegeben hätte.
Nicht weil er sich verspekuliert hat,
sondern weil ihm hier relevante Fakten gefehlt haben.
Würde er anfechten,
müsstet Ihr Euch vor Gericht streiten.
Du kannst irgendwann einen Nichtzahlerfall öffnen
oder Dich anders mit ihm streiten
oder einfach den Kauf abbrechen.
Dann solltest Du die Provision zurückbekommen.
Und bei der nächsten Abholung schreibst Du dann das Bundesland mit in die Artikelbeschreibung.
Hallo - nee, du bist nicht verpflichtet.
Aber versetze dich doch mal in die Lage des Käufers...
Ich würde hier als Verkäufer wohl
einem einvernehmlichem Transaktionsabbruch zustimmen.
Hallo
habe keine PLZ in die Auktion geschrieben, weil ja Ebay den Abholort automatisch angibt.
Du hättest aber ohne weiteres deine PLZ und den Ort nochmals zusätzlich in die Artikelbeschreibung schreiben können. Dies umso mehr weil es Orte wie z.B. "Neustadt" z.B. zigfach in Deutschland gibt.
Auch bei den Details steht keine Postleitzahl - da steht immer die PLZ des Nutzers, der die Details aufruft. Wenn Du es aufrufst, dann steht natürlich Deine PLZ drinnen. Wenn ich es aufrufe, dann steht da MEINE PLZ. Kannst es ja einfach mal bei einem anderen Verkäufer ausprobieren, der nur Abholung anbietet 😉
Mach nen Kaufabbruch und stelle den Artikel nochmal ein - diesmal mit PLZ in der Artikelbeschreibung. Dann passiert Dir sowas nicht nochmal.
Es gibt in Deutschland 7 Mal Lichtenau, dazu noch 11 Ortsteile, die Lichtenau heißen - es ist also eher wahrscheinlich, dass der Käufer vom "falschen" Lichtenau ausgeht, als dass er genau das richtige trifft, wenn keine PLZ angegeben ist.
@danboy1982
Du bist nicht unbedingt im Recht!
Wenn ich den Artikel aufrufe (Plasma-TV) und gehe da auf Versand, erscheint dort meine eigene PLZ. Oder fängt Deine auch mit 1 an?