24-06-2018 18:08
Hallo, ich benötige mal eure Hilfe...
Ich habe vorhin ein Artikel bei Ebay verkauft. Habe in der Auktion "kein Versand - nur Selbstabholung" reingeschrieben.
habe keine PLZ in die Auktion geschrieben, weil ja Ebay den Abholort automatisch angibt.
Der Käufer möchte jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten weil ihm der Weg zu weit ist. Er hat die falsche Ortschaft gemeint (heißt genauso wie meine Ortschaft) Er meinte 90km wären ok aber keine 400km.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? bin ich verpflichtet den Kaufvertrag rückgängig zu machen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo
habe keine PLZ in die Auktion geschrieben, weil ja Ebay den Abholort automatisch angibt.
Du hättest aber ohne weiteres deine PLZ und den Ort nochmals zusätzlich in die Artikelbeschreibung schreiben können. Dies umso mehr weil es Orte wie z.B. "Neustadt" z.B. zigfach in Deutschland gibt.
Auch bei den Details steht keine Postleitzahl - da steht immer die PLZ des Nutzers, der die Details aufruft. Wenn Du es aufrufst, dann steht natürlich Deine PLZ drinnen. Wenn ich es aufrufe, dann steht da MEINE PLZ. Kannst es ja einfach mal bei einem anderen Verkäufer ausprobieren, der nur Abholung anbietet 😉
Mach nen Kaufabbruch und stelle den Artikel nochmal ein - diesmal mit PLZ in der Artikelbeschreibung. Dann passiert Dir sowas nicht nochmal.
Es gibt in Deutschland 7 Mal Lichtenau, dazu noch 11 Ortsteile, die Lichtenau heißen - es ist also eher wahrscheinlich, dass der Käufer vom "falschen" Lichtenau ausgeht, als dass er genau das richtige trifft, wenn keine PLZ angegeben ist.
@danboy1982
Du bist nicht unbedingt im Recht!
Wenn ich den Artikel aufrufe (Plasma-TV) und gehe da auf Versand, erscheint dort meine eigene PLZ. Oder fängt Deine auch mit 1 an?