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Wie sieht die Rechslage aus??

Hallo, ich benötige mal eure Hilfe...

 

Ich habe vorhin ein Artikel bei Ebay verkauft. Habe in der Auktion "kein Versand - nur Selbstabholung" reingeschrieben.

habe keine PLZ in die Auktion geschrieben, weil ja Ebay den Abholort automatisch angibt.

Der Käufer möchte jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten weil ihm der Weg zu weit ist. Er hat die falsche Ortschaft gemeint (heißt genauso wie meine Ortschaft) Er meinte 90km wären ok aber keine 400km.

 

Wie sieht hier die Rechtslage aus? bin ich verpflichtet den Kaufvertrag rückgängig zu machen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

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Hallo

 

@danboy1982

 

habe keine PLZ in die Auktion geschrieben, weil ja Ebay den Abholort automatisch angibt.

 

 

Du hättest aber ohne weiteres deine PLZ und den Ort nochmals zusätzlich in die Artikelbeschreibung schreiben können. Dies umso mehr weil es Orte wie z.B.  "Neustadt" z.B. zigfach in Deutschland gibt.

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