30-07-2012 16:37
Hallo zusammen,
ich wurde jetzt schon zwei Mal auf meine Widerrufsbelehrung aufmerksam gemacht. Was stimmt damit nicht? Ich habe diese Belehrung vom Ebay Rechtsportal übernommen und weiß nicht, was daran falsch ist.
Vielen Dank für Eure Antworten
Anscheinend bin ich zu blöd dafür. Ich hab keine Ahnung, was mir da auffallen soll. Außer, dass es §312d ist und bei mir §312g steht.
Ich will ja keine Rechtsberatung hier, aber irgendwie sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.