am 10-02-2013 20:22
Hallo,
brauche dringend Hilfe.
Ich habe für 370€ per sofortkauf ohne Rücknahme meine geliebte Woolrich Jacke verkauft. Anschließend wurde ich von der Käuferin mit Fragen zur Echtheit bombadiert. Ich wies sie darauf hin dass sie die Jacke ebreits gekauft hat...
Dann habe ich ihr genervt angeboten sie solle, wenn sie so unsicher ist, den Mantel prüfen lassen und mir das schriftlich belegen, dass die Jacke eine Fälschung ist.
Jetzt habe sie das gemacht und es sei eine Fälschung!
Die Jacke wurde aber vo mir im Fachhandel gekauft und ist definitif echt.
Schriftlich hat sie noch nichts weiterhin mitgeteilt und sagt nur sie habe es prüfen lassen und will die Jacke zurückgeben....
Was mache ich jetzt?
Muss ich die Jacke zurücknehmen wenn mir Verkauf von Fälschungen unterstellt wird?
Bitte um Hilfe
Hallo, ich würde an Deiner Stelle garnichts mehr machen.
Und ich würde jetzt auch nicht mehr zurücknehmen.
Wer weiß ,was sie in der Zwischenzeit mit der Jacke angestellt hat.
Ignorier sie!
Sperrliste!
Druck dir alles aus, was mit der Auktion zusammenhängt.
Auch die Mails.
Hat sie dir die entsprechende Begutachtung des Fachhandels zukommen lassen?
Nein?
Vielleicht haben die Verkäufer im Fachhandel ihr genau das selbe gesagt; eben, das die Jacken etwas unterschiedlich aussehen, je nach USA oder China.Aber trotzdem echt sind.
Auf ein Anwaltschreiben kannst du suverän reagieren, füge die Kopien dazu.
Ich glaube nicht, das sie dich verklagt, jeder gute Anwalt wird ihr davon abraten.
Zumal sie auch erstmal in Vorkasse gehen muß.
Da du aber jetzt die Bestätigung hast, das die Jacke echt ist ( USA), hast du jetzt die Möglichkeit, sie wegen Verleumdung anzuzeigen.
Laß dir das so nicht bieten und wehr dich.
Und zahl nicht einen cent zurück!!
Ebay ist kein Gericht und können folgedessen auch kein Urteil fällen.
Die Fallbearbeitung dient meiner Meinung nach nur zur Schlichtung im weitesten Sinne.
Eine rechtliche Handhabe ist nicht gegeben.
Toi Toi und schönen Abend ( trotzdem ;-))
LG ete210