14-03-2016 21:26
Ärger mit dem Käufer und eine schlechte Bewertung sind zwar vorprogrammiert, wenn der Verkäufer nicht seinen Forderungen nachkommt, aber...
Ist bei eBay ein privater Verkäufer zur Rücknahme des Artikels und Rückzahlung des Geldes gezwungen, auch wenn er in der Anzeige ausdrücklich darauf hinweist, dass er dies ausschließt?
Und wie sieht das mit der Rückzahlung des Geldes bei dem Verlust einer nicht versicherten Sendung aus? Besteht da ein Zwang zur Rückzahlung des Geldes oder nicht?
"Klärt" mich da mal auf.
vg, klabautertine
Bei unversicherten (oder nicht sendungsverfolgtem) Versand geht das Verlustrisiko auf den Käufer über, solange dieser nicht mit PayPal bezahlt hat... !
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, muß der Verkäufer diese zurücknehmen und diese ggf. reparieren oder ersetzen.....
Lies mal hier: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
und bei berechtigter Reklamation die Kosten für den Hin- und Rückversand übernehmen.
hat dein Käufer reklamiert ?
dann ist jegliche Ausschlussklausel hinfällig und du bist verpflichtet, den Käufer so zu stellen, als habe er nicht gekauft
da das Risiko des Rückversandes auf dich übergeht, hättest du im Falle eines Verlustes dennoch Kaufpreis, Hin - und Rückversandkosten zu erstatten
ist es dir also wichtig den Artikel zurück zu bekommen, so weise den sendungsverfolgten Versand an und zahle auch dafür
Die Weisheit steht im BGB
Die Kosten der Nacherfüllung (Transportkosten, Arbeits- und Materialkosten) hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB).
hier mal lesen: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Und das mit dem "sendungsverfolgtem Versand" dient nur zur Absicherung, dass der Verkäufer nicht behaupten kann, dass er die Rücksendung des defekten oder abweichenden Artikels nie erhalten hat.
Sofern der Verkäufer die defekte Ware nicht direkt bei Ihnen abholt, muss er die Kosten für die Rücksendung der Ware tragen. Sollte der Verkäufer der Ware keinen Rücklieferungsschein beigelegt haben, können Sie die Ware unfrei zurücksenden oder die Kosten vorstrecken. Ein Anspruch auf einen Vorschuss der Rücksendekosten steht Ihnen nach allgemeiner Auffassung nicht zu. Generell ist zu empfehlen bei Fragen oder Unklarheiten mit dem Verkäufer vorher in Kontakt zu treten. Die meisten Probleme lassen sich so im Vorfeld lösen.
Achten Sie bei der Rücksendung der Ware darauf, diese ordnungsgemäß zu verpacken. Sollte durch eine unsachgemäße Verpackung ein (weiterer) Schaden an der Sache entstehen, sind Sie unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet.
Ob Sie auch eine Erstattung der ursprünglichen Versandkosten verlangen können, hängt davon ab, ob der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat.