abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

aneblich nie erhaltene Ware jetzt als neue Auktion des Käufers aufgetaucht

Hallo Community.

 

Letztes Jahr habe ich eine Jacke über ebay vekauft und diese fälschlicherweise als Päckchen (also ohne Nachweis) losgeschickt bevor die Bezahlung eintraf. Dies hatte ich dem Käufer mitgeteilt und an seine Ehrlichkeit appeliert. Der meinte allerdings nach wochenlangem Nachfragen die Jacke nie erhalten zu haben. Gab die Schuld dem angeblich alten tattrigem Postboten und war ziemlich unhöflich in seiner Wortwahl.

 

Ohne Nachweis der Post konnte ic natürlich nichts beweisen und konnte ebay somit auch nicht wirkungsvoll einschalten.

 

Leider habe ich mir den Mailverkehr nicht ausgedruckt bevor er dann innerhalb der Frist von ebay gelöscht worden ist.

 

Nun habe ich vor 2 Tagen die Jacke auf ebay als Auktion entdeckt. Standort der Jacke passt und nachdem ich den Verkäufer angeschrieben habe stellte sich heraus das es tatsächlich meine Jacke ist die damals angeblich nie bei ihm ankam.

 

Dies hat er auch in einer Mail (diesmal gespeichert) zugegeben, abermals ziemlich in ungehaltener Wortwahl.
Er behauptet er würde nun tatsächlich selbstverständlich (!) den Verkaufspreis von damals nachzahlen. Bisher kam aber noch nix...

Nun folgende Fragen:

Sollte der Käufer nicht zahlen - wie komme ich an seine Daten bzw. wie kann ich ebay einschalten um einen Betrug zu melden und ggfls die Polizei einschalten?

Das blöde ist halt ich habe keinerlei Daten mehr vom Verkauf - ebay wird diese aus Datenschutzgründen sicherlich schon vernichtet haben oder?

Es geht hier zwar "nur" um ca. 50 EUR aber Betrug ist Betrug...

Kann mir da jemand weiterhelfen? Über "Probleme klären" bei ebay komme ich nicht an ihn ran da ich ja nicht mehr die Auktionsnummer von damals habe

Vielen Dank schon mal

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)

ne datierte Frist für die sofortige Rückzahlung auf Dein Konto .... und kündige an, dass Du bei Nichteinhaltung ohne weitere Nachricht einen Besuch  bei der Polizei machst. Dein Käufer war verpflichtet, sofort nach Wareneingang von sich aus die Zahlung erneut vorzunehmen. Übrigens: so einen Aufstand gibt es nur, wenn PP-Zahlung angeboten wird. Bei Überweisung hätte der Käufer das Risiko des Untergangs auf dem Postweg zu tragen gehabt, wenn Du Päckchenversand in Deinem Kaufvertrag stehen hattest.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder