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darf ich converse chucks so eintragen bei verkauf von Schuhen oder verletze ich Urheberrechte

darf ich converse chucks so eintragen bei verkauf von Schuhen oder verletze ich Urheberrechte

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Hallo,

 

wenn Du die Schuhe in Deutschland gekauft hast, und noch den Nachweis dafür erbringen kann, spricht rechtlich eigentlich nichts dagegen.

 

Allerdings schützt Dich dies nicht vor einer eventuellen Abmahnung, der mit Hilfe einers Fachanwaltes aber problemlos die Grundlage entzogen werden kann, zumindest falls diese Abmahung wegen einer Markenrechtsverletzung erfolgt.

 

 

Wenn die Schuhe nämlich in Deutschland verkauft wurden, sind die Markenrechte des Markenrechtsinhaber durch die erste Inverkehrbringung erschöpft und er kann daher keine Markenrechtsverletzung geltend machen, wenn Du die Schuhe privat verkaufst.

 

Allerdings könnte eBay die Auktion trotzdem mit der Begründung "Markenrechtsverletzung" löschen.


@spiritofsky schrieb:

darf ich converse chucks so eintragen bei verkauf von Schuhen oder verletze ich Urheberrechte


https://www.google.de/#q=converse+chucks+abmahnung+ebay

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