17-04-2016 15:31
darf ich converse chucks so eintragen bei verkauf von Schuhen oder verletze ich Urheberrechte
Hallo,
wenn Du die Schuhe in Deutschland gekauft hast, und noch den Nachweis dafür erbringen kann, spricht rechtlich eigentlich nichts dagegen.
Allerdings schützt Dich dies nicht vor einer eventuellen Abmahnung, der mit Hilfe einers Fachanwaltes aber problemlos die Grundlage entzogen werden kann, zumindest falls diese Abmahung wegen einer Markenrechtsverletzung erfolgt.
Wenn die Schuhe nämlich in Deutschland verkauft wurden, sind die Markenrechte des Markenrechtsinhaber durch die erste Inverkehrbringung erschöpft und er kann daher keine Markenrechtsverletzung geltend machen, wenn Du die Schuhe privat verkaufst.
Allerdings könnte eBay die Auktion trotzdem mit der Begründung "Markenrechtsverletzung" löschen.
Servus @katzenjogi
um es mit Radio Eriwan zu schreiben,
im Prinzip ja, Du hast recht.
Aber nur, wenn Du RECHT bekommst im Falle einer
Abmahnung bzw. eines Rechtsstreites.
SO klar ist es, wen wundert es, nicht.
Und mein Rat an PVK ist, es lieber sein zu lassen, als
den Schwarzen Peter anfordern.
Mir geht's dabei gar nicht um's "Recht" bekommen,
sondern um die Vermeidung von Streß und finanziellem Unbill.
@katzenjogi
Deine Meinung ist ja auch in Ordnung. Ich schildere nur die Realität.
Und die bedeutet, daß gerade im Abmahnungs"recht" trotz vieler (oft diffuser) Urteile
fast nie "so ist es" gesagt werden kann. Irgendwo findet einer ein Löchlein.
Und genau diese relative Unsicherheit möchte ich keinem PVK zumuten oder
ihm den Rechtsweg suggerieren.
"RECHT" ist (leider oder Gott sei Dank, je nachdem) nichts statisches, es entwickelt sich
immer weiter.
Aktuell gerade der StGB § 103; den wird es wohl bald nicht mehr geben.
Oder schau auf den § 175, der nach 122 Jahren des (unseligen) Wirkens in den
Orkus verfrachtet wurde.

@spiritofsky schrieb:darf ich converse chucks so eintragen bei verkauf von Schuhen oder verletze ich Urheberrechte