26-09-2013 19:20
darf man denn beim verkaufen von gebrauchter markenbekleidung z. B. bilder aus dem internet verwenden, wo die ware im neuzustand zu erkennen ist? man klaut ja keinen anderen ebayer die bilder. oder gibt es da urheberrechtliche gesetze? wie ist das webb man da einen artikel bei ebay meldet, löschen die dann die auktion sofort? oder kann es auch sein dass sie es nicht löschen, weil sie sonst mit wichtigeren arbeiten nicht hinterherkommen. wie sind euere erfahrungen?
@emilia08911 schrieb:darf man denn beim verkaufen von gebrauchter markenbekleidung z. B. bilder aus dem internet verwenden, wo die ware im neuzustand zu erkennen ist? man klaut ja keinen anderen ebayer die bilder. oder gibt es da urheberrechtliche gesetze? wie ist das webb man da einen artikel bei ebay meldet, löschen die dann die auktion sofort? oder kann es auch sein dass sie es nicht löschen, weil sie sonst mit wichtigeren arbeiten nicht hinterherkommen. wie sind euere erfahrungen?
Natürlich klaut man immer einem anderen die Bilder...
...wenn man sie nicht selbst angefertigt hat
oder explizit angegeben ist, dass man sie gratis verwenden darf.
Ich würde niemals auf etwas aus 2-ter oder x-ter Hand bieten,
das nicht - und zwar sehr deutlich (auch mit all seinen eventuellen Macken) erkennbar -
in seinem gebrauchten Originalzustand abgebildet und beschrieben wurde.