26-11-2012 09:30
Liest du auch was wir schreiben?
Du kannst dem K nicht am 18.11. eine Frist bis zum 24.11. stellen.
Eien Frist muss ausreichend sein. Und um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, sollte sie mind. 10 Tage, besser 10 Werktage betragen.
Wenn du also partout ne Gratwanderung vollziehen willst, setzt du jetzt eine Nachfrist zur vertragsgemäßen Zahlung (7.12.) und kündigst für das Verstreichen die Kündigung des Vertrages an.
Aber komm nicht hierher und jammer, wenn die Sache in die Hose geht.
dasandy2002,
gib mal bitte den Ebay-Nick deines Käufers.
Ich bin mir sicher dein Angebot vorher schonmal gesehen zu haben.
Sprich, ich glaube dein Käufer hat deswegen auch schon hier nachgefragt.