26-11-2012 09:30
Liest du auch was wir schreiben?
Du kannst dem K nicht am 18.11. eine Frist bis zum 24.11. stellen.
Eien Frist muss ausreichend sein. Und um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, sollte sie mind. 10 Tage, besser 10 Werktage betragen.
Wenn du also partout ne Gratwanderung vollziehen willst, setzt du jetzt eine Nachfrist zur vertragsgemäßen Zahlung (7.12.) und kündigst für das Verstreichen die Kündigung des Vertrages an.
Aber komm nicht hierher und jammer, wenn die Sache in die Hose geht.
dasandy
erscheint dir der Käufer unseriös, weil er kein PP-Konto hat (haben viele nicht) oder gabs noch einen anderen Anhalt der dich mißtrauisch macht?
ich denke, das viele User automatisch von möglicher Barzahlung ausgehen, wenn Abholung angegeben ist, ohne die Details der Zahlungbedingungen aufzurufen....sicherlich nicht korrekt aber nachvollziehbar..