26-11-2012 09:30
Liest du auch was wir schreiben?
Du kannst dem K nicht am 18.11. eine Frist bis zum 24.11. stellen.
Eien Frist muss ausreichend sein. Und um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, sollte sie mind. 10 Tage, besser 10 Werktage betragen.
Wenn du also partout ne Gratwanderung vollziehen willst, setzt du jetzt eine Nachfrist zur vertragsgemäßen Zahlung (7.12.) und kündigst für das Verstreichen die Kündigung des Vertrages an.
Aber komm nicht hierher und jammer, wenn die Sache in die Hose geht.
Also mir ist es auch unverständlich wie man hier auf Paypalzahlung besteht.
Barzahlung bei Abholung ist doch für beide Seiten das Sicherste überhaupt.
Der Käufer kann den Artikel vorher in Augenschein nehmen und ist alles in Ordnung kriegt man sein Geld.
Heißt ohne Geld gibt es keine Ware.
Bei einer Paypalzahlung hat man das Geld noch lange nicht sicher in der Hand denn der Käufer kann jederzeit einen nicht erhaltenen oder von der Beschreibung abweichenden Artikel melden und schon ist man Geld und Ware los.
Und auf Nachverhandlungen beim Preis muss man sich doch nicht einlassen. Sollte der Abholer es versuchen sagt man rigoros nein und gut ist.
Und wenn jemand anders abholt soll er eine Vollmacht mit bringen, dazu seinen Perso. Vom Perso schreibt man sich Name und Adr. des Abholers ab und lässt sich von diesem noch unterschreiben das er die Ware im Ordnungsgemässen Zustand entgegen genommen hat und im Gegenzug X€ gezahlt hat.
Schon ist die ganze Sache erledigt. Aber warum auch einfach und sicher wenn es auch umständlich und unsicher geht. ?:|
Barzahlung kann sogar noch mehr Vortiele haben, ich hatte schon Käufer die sogar bei Abholung den Kaufpreis aufgerundet haben und die 1 o. 2 ct. Wechselgeld garnicht haben wollten. B-)