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@ dasandy2002 - Papyalzahlung bei Abholung

Liest du auch was wir schreiben?

 

Du kannst dem K nicht am 18.11. eine Frist bis zum 24.11. stellen.

Eien Frist muss ausreichend sein. Und um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, sollte sie mind. 10 Tage, besser 10 Werktage betragen.

 

Wenn du also partout ne Gratwanderung vollziehen willst, setzt du jetzt eine Nachfrist zur vertragsgemäßen Zahlung (7.12.) und kündigst für das Verstreichen die Kündigung des Vertrages an.

 

Aber komm nicht hierher und jammer, wenn die Sache in die Hose geht.

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hakima-angel
Auf Erkundungstour

Aber mal so weiter nachgedacht.......

Mir als Käufer würde bei dem gebaren eher der VK unseriös vorkommen.

Mir würde der Gedanke kommen das er Barzahlung bei Abholung nicht will weil es ja sein könnte das man den Artikel bei Abholung genauer in Augenschein nimmt und irgendwas entdecken könnte was in der AB nicht erwähnt wurde.

Das man daraufhin natürlich vom Vertrag zurück tritt und den Artikel nicht mehr haben will, natürlich auch nicht bezahlt oder versucht beim Preis nach zu verhandeln.

Deshalb vll. die Vorabzahlung per Paypal?

 

Soll jetzt kein Angriff und keine Unterstellung sein, aber der Gedanke kommt bei dem ganzen Fall so wie er läuft einfach auf.

Der K. könnte so also genauso auf den Gedanken kommen du seist unseriös wie du das Gefühl hast er sei unseriös.

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