09-10-2017 18:08
Hallo liebe Community.
Ich hatte bereits vor Kurzem schon mal hier geschrieben, weil eine Käuferin mir eine unberechtigte negative Bewertung gegeben hatte. Nun hat diese Person auch noch, nachdem eigentlich alles erledigt war, einen Fall geöffnet.
Folgendes Problem, die Käuferin hat bei mir einen Artikel gekauft, welchen sie auch recht zügig bezahlte. Das Geld kam am 22.9. bei mir an. Noch am selben Tag hat die Käuferin gefragt, ob ich versendet habe. Ich hatte ihr versichert, am 25.9. zur Post zu gehen, da ich leider auf dem Land wohne und durch meine Arbeit erst spät daheim bin, wenn die Post nicht mehr auf hat. Dies akzeptierte sie nicht, sie wollte, dass ich sofort am 22.9. versende. Selbst der 25.9. wäre noch im Rahmen der Lieferfrist mit DHL gewesen. Das Päckchen wäre locker am 27.9. (Lieferfrist von 3-4 Werktagen ab Zahlungseingang) angekommen. Das wollte die Käuferin nicht abwarten und verlangte noch vor Ablauf der Lieferfrist ihr Geld zurück. (etwaige Drohungen einer schlechten Bewertung und unhöfliche Aussagen lasse ich mal außen vor)
Also nutzte ich die Option Kauf abbrechen auf Käuferwunsch. Das Geld habe ich sofort am selben Tag noch zurückerstattet und Wertstellung war auch am 22.9..
Am 25.9. erhielt ich - leider wie erwartet - eine negative Bewertung (wohlbemerkt auch noch vor Ablauf der Lieferfrist). Derweil hatte ich die Käuferin wegen Drohung (sie wollte mich bei der Polizei anzeigen und wegen Erpressung - drohte mit Negativbewertung, wenn ich nicht sofort versende) gemeldet. Keine Reaktion von eBay.
Die Bewertung meldete ich ebenfalls bei eBay, da diese ungerechtfertigt ist, zumal Käuferin bemängelt, dass Kauf nicht zustande kam, obwohl sie ja den Kaufabbruch wollte. Auch die Bewertung blieb. Ich hatte mich also damit abgefunden und dachte, nun ist alles erledigt. Jedoch bestätigte die Käuferin nie den Kaufabbruch.
Heute, 17 Tage danach, öffnet besagte Käuferin einen Fall, dass sie den Artikel nicht erhalten hat (gab sogar an, ich konnte nicht die gesetzlich bestimmten Lieferzeiten einhalten) und verlangt erneut eine Rückerstattung.
Ich habe auch dieses Mal die Käuferin gemeldet, dass sie den Käuferschutz missbraucht. Wie kann ich aber jetzt fortfahren? Es gibt keine Option, eBay zu kontaktieren oder den Nachweis der Kontoüberweisung zu erbringen. eBay fordert mich nur wieder auf, die Rückerstattung einzuleiten. In jedem Fall bin ich quasi darauf angewiesen, dass die Käuferin bestätigt, dass Geld zurück erhalten zu haben...
Was kann ich also tun? Wie kann ich mich wehren?
Das stinkt mir schon sehr nach Betrug. Die Dame versucht wohl neben der erhaltenen Rückerstattung weiteres Geld oder doch noch die Ware zu erhalten. Außerdem fand ich es schon sehr verdächtig, dass sie zum einen ihre Bewertungen auf nicht öffentlich gestellt hat UND sofort ihr Geld zurück wollte, nur weil ich nicht am selben Tag wie der Geldeingang zur Post gehechtet bin.
Hallo
mach einfach mal folgendes:
Schreib eine E-Mail an den Kundenservice von ebay.
Adresse findest du im Impressum.
http://pages.ebay.de/help/policies/legal-imprint.html
Schildere den Fall. Gib an, dass du keinerlei Möglichkeit hast um eine Funktion zu finden, dass du eine Rückerstattung schon längst vorgenommen hast.
Verlink dein Angebot, füg die Mails mit der Bitte um Kaufabbruch der Käuferin bei und dort kannst du dann auch als Anlage deinen Kontoauszug mit der Rückerstattung an die Käuferin nachweisen.
Hallo @susa288
Hast du denn Button Käufer Melden benutzt der befindet sich in deinem Bewertungsprofil oben rechts
Hallo @susa288
Mein Mitgfeühl. Es gibt schon KäuferInnen....
Also Betrug würde ich da mal noch nicht gleich unterstellen. Die Käuferin will Dir halt noch einen Fall als Vermerk reindrücken. Und da Du ja schon erstattet hast, brauchst Du es ja kein zweites Mal machen. Und wenn, dann wärs maximal versuchter Betrug, obwohl ich die Rückforderung mal systemseits einordne - oder hat sie Dich direkt aufgefordert?
Leicht verunfallte Kommunikation zwischen Euch und ungünstige Kalender-Konstellation würde ich mal sagen, auch wenn ich mir Deine erste Frage vom 27.9. durchlese. Wenn Du zusagst, am Mo., 25.9 zu versenden, dann vlt. im ungünstigsten Fall, nachdem die Filiale/Niederlassung schon angefahren wurde. Abholung wäre dann der 26. Zustellung im besten Fall dann 27. Das wären dann mind. 6 Tage (7 Kalendertage) ab dem 22.9 gerechnet. Schon ein wenig lang für manche/r... Deine Zusage zudem lt. AB: 3-4 Tage nach ZE. Demnach läge die Schuld dann bei Dir....
Wie die Kommunikation bei Euch zwischen Kauf und Zahlungseingang vonstatten ging, weiß ich nicht. Die Bewertung wirste meiner Einschätzung aber wahrscheinlich leider nicht los, da sie keine unwahren Tatsachen enthält und faktisch den Verlauf ja auch so wiedergibt,w wie es war/ist.
Vlt. nochmals auf die Käuferin zugehen und sich entschuldigen, dass Du das nicht einhalten konntest. Vlt. kriegt Ihr Euch(sie sich) wieder ein? Abschl. Antrag auf Bewertungsüberarbeitung stellen https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ReviseFeedbackMessage&msg=1 (ist bis 30 Tage nach BW-Abgabe möglich). Versuch kostet ja nix und Du lässt damit nichts unversucht....
Du könntest natürlich auch die Käuferin immer noch wg. versuchten Betrug anzeigen (siehe oben)
Das, was ich Dir aber auf jeden Fall wissend abnehme: In Deiner Ecke zügig ud zeitig ne Postklitsche finden, ist sicher schon ne Challenge. Ich hab mal in Kleinbieberau gewohnt. Die Täler waren der Wahnsinn ![]()
Grüße!
Da Du kein Paypal akzeptierst, macht ebay gar nichts. Wenn die Käuferin den Fall an ebay zur Entscheidung übergibt, dann wird ihr mitgeteilt werden, dass ebay nichts für sie tun kann, da sie nicht mit Paypal bezahlt hat. Dann wird der Fall geschlossen.
Du kannst jedoch wiederholt den "Melden-Button" benutzen.
Schau mal Deine kontoauszüge durch. Nicht dass die Käuferin nochmal bezahlt hat. Und speichere Dir den ganzen Schriftverkehr ab (oder drucke es aus) - bevor ebay das löscht.