08-10-2013 11:13
Folgendes Problem: Ich habe bei ebay ein Produkt als Privatperson verkauft. Das Produkt funktionierte einwandfrei. Ich stellte dies unter Zeugen fest in dem ich das Produkt auf seine Funktionsfähigkeit testete.
Nachdem das Produkt beim Käufer ankam wurde ich prompt positiv bewertet ("Alles Super, gerne wieder "). Nach ca. 1 Woche meldete sich der Käufer: "moin, also ich habe jetzt über einen Speziallisten für PS3 Konsolen herausgefunden das etwas an der Hardware der Playstation defekt ist. Ich gehe stark davon aus, dass sie bei dir schon den defekt hatte, da ich sie lediglich durch ein anschließen getestet habe. Der Grund warum sie anfangs bei mir funktioniert hat ist, dass ein Wackelkontakt vorliegt. Gruß" (Zitat aus Ebay-Schriftverkehr).
Nun besteht der Käufer außerdem darauf das der Artikel vom Verkäufer zurückgenommen wird und veranlasst eine Rückerstattung. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Artikelbeschreibung: http://www.ebay.de/itm/281170339665?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649
@eskalation1909 schrieb:
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Nun besteht der Käufer außerdem darauf das der Artikel vom Verkäufer zurückgenommen wird und veranlasst eine Rückerstattung. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Artikelbeschreibung: http://www.ebay.de/itm/281170339665?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649
Die Rechtslage ist die eine, die Handhabung des PayPal-Käuferschutzes eine andere.
PayPal wird ihm evtl. zu deinen Lasten den Zahlbetrag erstatten.
Du müsstest dann versuchen, auf zivilrechtlichen Wegen deine Forderungen bei dem Käufer durchzusetzen.
PayPal-Zahlung?
Dann mach Dich auf Überraschungen gefasst...;-)
Wer als Privater VK PP akzeptiert, muß ein ganz besonderes Gottvertrauen haben!
Nach der Rückerstattung durch PayPal wird dir dein Anwalt die Rechtslage erklären
"Wie sieht hier die Rechtslage aus?"
Hier erfolgt keine Rechtsberatung!
Ausserdem ist die Rechtslage bei PayPal-Zahlung sch... egal, denn wenn der Käufer eine Unstimmigkeit über
PayPal meldet, dann wird PayPal deine Kohle einfrieren und diese nach dem nachgewisenen Rückversand
dem Käufer erstatten.