15-09-2013 14:42
ich möchte mich in einem Mahnverfahren verteidigen, brächte dazu alte Verkaufslisten, wo kann ich die iensehen, oder sind die dann gelöscht?
Kann mir als Privatverkäufer überhaupt jemand was?
Ja jetzt habe auch ich den Grund gelesen!
Schau mal was da steht:
Beschreibung
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
Hast du jetzt Anwaltspost, eine Mahnung vom Käufer oder eine gerichtliche Mahnung erhalten?
Wenn du bei der Hose Marke und Größe angegeben hast, kann der Käufer davon ausgehen, dass sie im unverändert passt. Wenn die dann natürlich zu kurz ist, kann der käufer gar nichts dafür und ist zu stellen als hätte er nichts gekauft!
Du deiner seits könntest, wenn du die Unterlagen noch hättest an deinen Vk wenden. Verjährungsfrist läuft hier bis 31.12.2016
@georgini schrieb:Kann mir als Privatverkäufer überhaupt jemand was?
Kommt drauf an.
Was ist denn genau passiert?
"Da bei mir nichts zu holen ist, harre ich geduldig der Dinge, die da kommen, vielen dank!"
tolle Einstellung ![]()
tu mir und anderen einen Gefallen, und melde Dich hier ab, solche Verkäufer braucht's nicht wirklich
Servus,
unabhängig vom TE.
Hier merkt man wieder, wie unsinnig die
Einteilung von "Antworten" und "Kommentaren" ist.
Die Struktur dieses Hilfeforums ist
einfach unterirdisch.
Bis man sich so durchklickt und in temporäre Reihenfolge bringt,
ruft die Dame des Hause schon zum Abendessen.
Servus,
Du wirst Dich bequemen müssen,
etwas genauer zu formulieren.
Welcher Art ist das Mahnverfahren ?, gerichtliches MV oder außergerichtliche Mahnung?
Alte Listen, wie alt ?
Und ja, auch als Privatverkäufer "kann Dir jemand was".
Ulkige Einstellung übrigens.
Aber ich denke,
es wird wieder so laufen wie üblich.
Keine Antwort oder info.
@georgini schrieb:ich möchte mich in einem Mahnverfahren verteidigen, brächte dazu alte Verkaufslisten, wo kann ich die iensehen, oder sind die dann gelöscht?
Kann mir als Privatverkäufer überhaupt jemand was?
Na, du bist gut. Auch PVK haben sich an Regeln zu halten...
Wenn es Dick kommt dann nimm dir einen
Anwalt der bekommt von Ebay alles was er braucht.
@georgini schrieb:ich möchte mich in einem Mahnverfahren verteidigen, brächte dazu alte Verkaufslisten, wo kann ich die iensehen, oder sind die dann gelöscht?
Kann mir als Privatverkäufer überhaupt jemand was?
ich glaube,du solltest dir dringend anwaltlichen Beistand suchen!
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Das ist aber schöner Quatsch!
Autsch!
http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftliches_Vorverfahren
Du hast auf das Mahnverfahren überhaupt nicht reagiert?
Du verteuerst die Sache nur unnütz und wirst halt zur Rückzahlung im EuroBeträgen verdonnert!
Für die Gerichtskosten soltest du dir einen Freifahrschein holen, sicher weißt du wie man sowas macht!
Um was geht es wohl.
Mal spekulieren.
Artikel vorzeitig beendet.
Dein Bieter wird wohl die Beweise haben.
Und die wird dein Anwalt wohl bekommen.
Da du als Verkäufer verpflichtet bist zu liefern, ist egal, ob du privat bist oder nicht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Das Einzige wäre, dein Käufer hätte nur für unversicherten Versand bezahlt
Deine Verkäufe kannst du nur 60 Tage in Mein ebay aufrufen, deshalb Vertragsunterlagen, wie "Herzliche Glückwunsch" mail immer aufheben/ ausdrucken!
Hatte er dir eine Frisdt zur Lieferung/ Rückzahlung gesetzt? Für das Mahnverfahren musst du nämlich "in Verzug" sein!