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evenger2010 lässt von k***k mitbieten, Geboten von k***k sind nur bei evenger2010. Ich gehe hier von Betrug aus -- oder ???

Zusammenfassung der letzten 30 Tage Anzahl der Gebote: 957 Geboten auf unterschiedliche Artikel: 897 Gebotsaktivität (%) bei diesem Verkäufer: 78%

 

Und dann nichts gekauft, komisch oder?

 

Wie geht es weiter, macht ebay was dagegen?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

@potentiale:

 

"Oho, da fühlt sich aber einer auf den Schlips getreten

Habe ich da etwa einen wunden Punkt getroffen?"

 

Wenn du Jurist wärst, ja, denn dann fühl ich mich von solch dilettantischer Argumentationsweise tatsächlich auf den Schlips getreten.

 

"Aber, mach' Dir nichts draus: Auslegung von Gesetzestexten ist halt nicht jedermanns Sache."

 

...was du bewiesen hast und obendrein nach wie vor eine Antwort und Begründung deiner Behauptung schuldig bleibst. Das rundet dein Statement ordentlich ab und entlarvt es als das, was es ist: nichts als hohles Geschwätz ohne Substanz! :^O

Sorry, dass ich dich erst ernst genommen habe - kommt nicht wieder vor 😉

 

 

@kogo2004:

 

tja, ebay wird da nichts unternehmen... schon aus eigenem Interesse. Klaro wäre ein Urteil dazu interessant. Ich werd' mich mal umhören, ob es dazu etwas gibt. Zumindest ein zivilrechtliches Urteil eines OLG ist mir irgendwann mal dazu über den Weg gelaufen. Liegt aber schon ein paar Jährchen zurück und - wenn ich mich noch richtig erinnere - ging es dabei um einen Streit zwischen ebay und einem Mitglied, das eigene Auktionen gepusht hat, also nicht oder nur sekundär dienlich im Rechtsverhältnis zwischen Mitglied und Mitglied. Analog ließen sich auch die Entscheidungen des BGH (Az. 5 StR 181/06 und 182/06) übertragen.

 

Strafrechtlich dürfte wohl eher § 263a StGB zur Anwendung kommen.

 

In GB gab es schon strafrechtliche Konsequenzen für Pusheleien: http://computer.t-online.de/ebay-betrug-preistreiber-wegen-shillbidding-verureilt/id_42178514/index

Antworten (16)

Antworten (16)

kogo2004
Auf Erkundungstour

cuardos -

 

".....dass das in Pushelfällen aufgrund der Eindeutigkeit der Rechtslage kaum der Fall sein wird.....

 

"wieviele überhaupt deshalb Anzeige erstattet haben - mich würde es nicht wundern, wenn das bislang noch kein Einziger gemacht hat."

 

eben, unter diesem Aspekt habe ich meine Frage nach einem Urteil / Verfahren gestellt....

 

eben, um diesen Sachverhalt von einer ganz anderen Seite betrachten zu können....

 

die bisherigen Postings bezogen sich auf die Angabe der entsprechenden Paragraphen des StGB bzw. des entsprechenden Wortlauts.....

 

vollkommen o.k.!

 

NUR - dies ist die theoretische Um- /Be-schreibung des entsprechenden Sachverhalts -

 

mir geht es (eher) um die praktische Umsetzung -

 

falls bisher ein durch Puscheln finanziell Geschädigter ein entsprechendes (mir nicht bekanntes) Verfahren durchgezogen hat, wäre die entsprechende rechtliche Wertung seitens des Gerichts mehr als interessant......

 

Du siehst selber, das die Meinungen über den Puschel-Tatbestand querbeet durchs Forum verlaufen -

 

deswegen bitte mal schauen, ob Du ein Urteil findest, in dem explizit die Ebay-Puscheleien behandelt worden sind....

 

diese "Wertung" seitens des Gerichts ist es, die mich interessiert -

 

eben, damit endlich mal ne klare Linie gezogen wird (werden kann) -

 

Du kennst sicherlich die "oberflächliche" Einstellung vieler User "bei Ebay wird doch sowie überall gepusht..." -

 

damit wäre zumindest ein (erster) Schritt in die m.E. richtige Richtung getan, damit diese Pusch-Akrobaten in die Schranken gewiesen werden (könnten) -

 

wobei hierbei natürlich Ebay wieder gefordert ist/wäre....

 

VG

@kogo2004:

 

aber auch mal an dich die Gegenfrage: warum erfüllt deiner Meinung nach das Pushen auf ebay keinen Betrugsstraftatbestand?

 

P.S. wenn die Anzahl der Postings hier nicht ausreicht, werde ich das Thema nochmals neu eröffnen

@kogo2004:

 

ein Urteil ist auch nichts anderes, als eine rechtliche Einschätzung eines Juristen, damit aber längst keine universelle Wahrheit und auch keine Aussage frei nach BILD "so urteilt Deutschland in Fällen von Pusheleien auf ebay". Ein anderweitiges Urteil kann bereits eine völlig gegenteilige Sichtweise einnehmen, wobei ich meine, dass das in Pushelfällen aufgrund der Eindeutigkeit der Rechtslage kaum der Fall sein wird.

 

in diversen Forenbeträgen wird über das "hätte-könnte-sollte-wäre" (mehr-oder-weniger") ge-fachsimpelt.....

eben, weil "aus-dem-Bauch-heraus-gefühltes-"so-geht`s-aber-nicht" nicht unbedingt etwas mit der real-exisitierenden Rechtsprechung zu tun....

 

Nur weil etwas in Foren diskutiert wird, muss es nicht qualitativ unrelevant sein. Kommt halt immer auf die Beteiligten und ihren jeweiligen Hintergrund an.

 

deswegen ja die Frage nach einem Urteil / Aktenzeichen / Verfahren, in dem o.g. Sachverhalte entsprechend angezeigt / verhandelt / ge-urteilt worden sind

 

Das allermeiste kommt überhaupt nicht in öffentliche Gefielde. Wenn du jemanden anzeigst, ein Urteil erwirkst oder Verhandlungen aufnimmst, wendest du dich damit dann an die Presse, damit sie darüber berichten? Zudem sollte noch bedacht werden, wieviele überhaupt deshalb Anzeige erstattet haben - mich würde es nicht wundern, wenn das bislang noch kein Einziger gemacht hat.

 

Ich werd mich bei Gelegenheit mal auf die Suche machen, ob in Urteilsdatenbanken dazu was zu finden ist.

kogo2004
Auf Erkundungstour

Mahlzeit cuardos,

 

"eine juristische Begründung wäre hier deutlich hilfreicher...." -

 

deswegen ja die Frage nach einem Urteil / Aktenzeichen / Verfahren, in dem o.g. Sachverhalte entsprechend angezeigt / verhandelt / ge-urteilt worden sind..... -

 

dann hätte man zumindest mal ein real-existierendes Beispiel wie dat ganze Prozedere im juristischen Görmäny behandelt wird....

 

in diversen Forenbeträgen wird über das "hätte-könnte-sollte-wäre" (mehr-oder-weniger") ge-fachsimpelt.....

 

wobei dat im Fall der Fälle nicht hilft -

 

eben, weil "aus-dem-Bauch-heraus-gefühltes-"so-geht`s-aber-nicht" nicht unbedingt etwas mit der real-exisitierenden Rechtsprechung zu tun....

 

VG

@potentiale

 

eine juristische Begründung wäre hier deutlich hilfreicher, als deine absolut nichts aussagende und nichts begründende subjektive Feststellung "...umfasst in keinem Fall die mehr oder weniger harmlosen Pusheleien hier bei Ebay..." die du hier auf recht dilettantische Weise als geltendes Recht an den Mann bringen willst!

 

Daran ändert auch deine Hervorhebung bestimmter Stellen des Gesetzestextes in Fettdruck nichts!

 

Ich weiß nicht, inwiefern du über fachliche Kompetenzen verfügst, aber wenn du wie ich Jura studiert hast, sollte dir aus deiner Unizeit solch ein Mindestmaß an juristischer Diskussionskultur schon noch geläufig sein. ;\

 

 

kogo2004
Auf Erkundungstour

Moin potentiale,

 

schließe mich Deine Aussage ungefragt (:^O) an:

 

"Stelle aber auch noch klar: ich billige Puscher in keinster Weise.

Wenn ich es merke, wird ohne Verzug ein anderer VK gesucht."

 

das die Rechts-Klick-Fraktion hier wieder aktiv wird, war abzusehen -

 

wobei es mir ja "eigentlich" nur um ne Info geht -

 

habe bisher noch keine Meldung o.ä. gesehen/gelesen, das ein K. mal einen entsprechenden Vorgang (Rechtsanwalt o.ä.) gestartet hat, um die Puscheltätigkeit eines VK`s gerichtlich klären zu lassen und seinen Anspruch auf Rückzahlung des "überzahlten" Betrages angemeldet hat.....

 

deswegen wäre ein Aktenzeichen / Link zu einem Urteil interessant......

 

wobei ich immer noch der Meinung bin, das ne "strafbare Äußerung" (hier das "B-Wort") Nachwirkungen haben kann......

 

 

Schon klar, dass die populärere Antwort von Cuardos mehr "hilfreich" erntet als die von Kogo.

 

Doch muss ich Cuardos widersprechen:

 

Zitat:

 

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2)...

 

...

 

Das umfasst in keinem Fall die mehr oder weniger harmlosen Pusheleien hier bei Ebay.

 

Stelle aber auch noch klar: ich billige Puscher in keinster Weise. Wenn ich es merke, wird ohne Verzug ein anderer VK gesucht.

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Moin

hin und wieder verpusht "kauft" und bewertet lukas1008 auch

( der übrigens längst nicht der einzige Pushaccount vom VK ist )

aber solange der Verkäufer brav an ebay die Provisonen bezahlt,

wird ebay in die Hand, die sie füttert, ganz sicher nicht beissen.

 

Such' Dir einen seriösen Verkäufer,

denn (fast) nichts gibt es bei ebay nur 1 Mal.

Hi kogo2004!

 

Es gibt kein Urteil, dass das zwangsweise Einführen eines kantigen USB-Sticks in Körperöffnungen einer anderen Person eine Körperverletzung darstellt,  dennoch ist es der Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung damit erfüllt.

 

Dass zum Pushen dazu keine Urteile veröffentlicht sind, heißt nicht zwangsläufig, dass es keine gibt. Hinzu gesellt sich, dass Pushen nicht so leicht zu beweisen ist. Dass der Tatbestand des Betruges im Falle eines Pushens aber erfüllt ist, ergibt sich aus der Norm - dazu braucht es keine Feststellung per Urteil, da sich Tatbestände schlichtweg aus dem Abgleich einer Handlung mit dem Strafrecht ergeben und nicht erst aus der Rechtsprechung.

 

§ 263 I StGB

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Der Verkäufer und sein Pusher verleiten durch das Vorspiegeln einer nicht gegebenen Nachfragesituation potenzielle Bieter zur Abgabe höherer Gebote bzw. reizen deren Höchstgebote aus um damit einen günstigeren Verkaufserlös für den Verkäufer zu erreichen und schädigen dadurch zugleich das Vermögen des Käufers. Die Widerrechtlichkeit ergibt sich bereits aus der vorsätzlichen, zweckorientierten Täuschungshandlung selber und deren Verwerflichkeit und Sittenwidrigkeit.

 

Rechtlich eine klare Geschichte!

 

 

Was das Thema Betrug betrifft...

...da kommt es schon sehr darauf an, was damit ausgesagt wird. Die bloße Verwendung solcher Begriffe erfüllt jedenfalls nicht notwendigerweise einen strafrechtlich relevanten Tatbestand. Hätte der Threadersteller verkündet, der Verkäufer xy ist ein Betrüger, ist das etwas völlig anderes, als wenn er - wie hier - einen Vorgang als Betrug einschätzt und dies obendrein sogar noch nachvollziehbar begründet. Sowas ist ganz klar von der Meinungsfreiheit abgedeckt - selbst, wenn seine Begründung noch so absurd wäre. Aber selbst die Formulierung "ich gehe davon aus, dass xy ein Betrüger ist, weil...." wäre strafrechtlich schwer bis kaum zu belangen.

 

Kontext und Inhalt einer Aussage sind maßgeblich, ob darin verwendete Begriffe tatsächlich strafrechtliche Relevanz haben.

kogo2004
Auf Erkundungstour

Moin cuardos -

 

bin nicht Deiner Meinung -

 

mir ist bisher (noch) kein Urteil bekannt in dem das Puschen als Tatstrafbestand eindeutig festgestellt und im Urteil festgehalten worden ist -

 

bitte mal das entsprechende Aktenzeichen/Urteil mitteilen....

 

bei der Unterstellung des betrüblichen Verhaltens handelt es sich m.E. um "mindestens" eine strafbare Äußerung:

 

Verleumdung

Beleidigung

 

wobei ich hier kein "Panik-Verbreiten" sehe -

 

die sieht ganz anders aus......

 

es sind - wie immer - Informationen für einen TE -

was dieser daraus macht, ist letztendlich dem TE selber überlassen.....

 

Und noch eine Anmerkung:

 

Die Feststellung von wolfgang.m999 bezüglich Betruges sind rechtlich völlig legitim! Nicht immer gleich Panik verbreiten, wenn mal jemand dieses unsägliche B-Wort verwendet 😉

@rudolf-teddy

@kogo2004

 

ich kann nicht ansatzweise nachvollziehen, wie ihr auf den Schluss kommt, dass Pushen keine strafrechtliche Relevanz hätte. Genau gegenteilig verhält es sich: ALLE Anforderungen von § 263 I StGB werden beim Pushen erfüllt.

 

Und zivilrechtlich liegen ebenso Rechtsverstöße seitens des Verkäufers vor. Auch daraus könnte - rechtstheoretisch - der Käufer und Geschädigte Rechte ableiten.

kogo2004
Auf Erkundungstour

auch wenn es Dir nicht gefallen wird:

 

wovon DU ausgehst, geht dem Hausherrn am......vorbei -

 

Pushen ist keine Straftat -

 

der VK hat anscheinend einige "Preis-Absicherungs-Kalfaktoren" im Einsatz:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=170898278647&aid=m***9&eu=2CP3yR...

 

such` Dir einen zuverlässigen VK, der "so wat" nicht nötig hat....

 

und sei in Zukunft mit dem "B"-Wort etwas vorsichtiger -

 

oder hast Du ein Urteil vorliegen, in dem "das" einwandfrei festgestellt worden bist....

 

Du machst Dich mit solchen Äußerungen angreifbar -

 

es braucht nur ein Mitleser ne Info an den VK zu schicken....

 

Ebay gibt Deine Adressdaten auf Anfrage des Anwalts des VK`s heraus.....

 

könnte also ein extrem-teurer Beitrag werden....

 

Von eBay verboten aber keine Straftat.

 

Wer verdient an höheren Preisen ?

 

Such Dir einen anderen VK.

Hallo, da der Anbieter jetzt einen neuen "Puscher" (wieder etwas dazugelernt) hat gehe ich von Gewerblichem B.... aus.

 

Sollte aus dem B.....-Wort etwas entstehen haben wir hier immer noch Meinungsfreiheit. Wie es in Ö aus sieht, da ist der Anbieter her, kann ich nicht sagen.

 

E-Bay sollte sich hier den Ruf nicht kaput machen, denn es wurden schon genug Mitglieder vergrault.

 

Danke für die Antworten.

Ich weiß nicht, inwiefern du über fachliche Kompetenzen verfügst, aber wenn du wie ich Jura studiert hast, sollte dir aus deiner Unizeit solch ein Mindestmaß an juristischer Diskussionskultur schon noch geläufig sein.

 

Oho, da fühlt sich aber einer auf den Schlips getreten :^O:O:^O

 

Habe ich da etwa einen wunden Punkt getroffen?

 

Falls ich mich täusche, befinden wir uns hier in einem Ebay-Hilfeforum und nicht in einer juristischen Fachdiskussion.

 

Aber, mach' Dir nichts draus: Auslegung von Gesetzestexten ist halt nicht jedermanns Sache. 😉

 

 

 

 


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