22-08-2012 20:36
Zusammenfassung der letzten 30 Tage Anzahl der Gebote: 957 Geboten auf unterschiedliche Artikel: 897 Gebotsaktivität (%) bei diesem Verkäufer: 78%
Und dann nichts gekauft, komisch oder?
Wie geht es weiter, macht ebay was dagegen?
@potentiale:
"Oho, da fühlt sich aber einer auf den Schlips getreten
Habe ich da etwa einen wunden Punkt getroffen?"
Wenn du Jurist wärst, ja, denn dann fühl ich mich von solch dilettantischer Argumentationsweise tatsächlich auf den Schlips getreten.
"Aber, mach' Dir nichts draus: Auslegung von Gesetzestexten ist halt nicht jedermanns Sache."
...was du bewiesen hast und obendrein nach wie vor eine Antwort und Begründung deiner Behauptung schuldig bleibst. Das rundet dein Statement ordentlich ab und entlarvt es als das, was es ist: nichts als hohles Geschwätz ohne Substanz! :^O
Sorry, dass ich dich erst ernst genommen habe - kommt nicht wieder vor 😉
@kogo2004:
tja, ebay wird da nichts unternehmen... schon aus eigenem Interesse. Klaro wäre ein Urteil dazu interessant. Ich werd' mich mal umhören, ob es dazu etwas gibt. Zumindest ein zivilrechtliches Urteil eines OLG ist mir irgendwann mal dazu über den Weg gelaufen. Liegt aber schon ein paar Jährchen zurück und - wenn ich mich noch richtig erinnere - ging es dabei um einen Streit zwischen ebay und einem Mitglied, das eigene Auktionen gepusht hat, also nicht oder nur sekundär dienlich im Rechtsverhältnis zwischen Mitglied und Mitglied. Analog ließen sich auch die Entscheidungen des BGH (Az. 5 StR 181/06 und 182/06) übertragen.
Strafrechtlich dürfte wohl eher § 263a StGB zur Anwendung kommen.
In GB gab es schon strafrechtliche Konsequenzen für Pusheleien: http://computer.t-online.de/ebay-betrug-preistreiber-wegen-shillbidding-verureilt/id_42178514/index