Du verwechselst da etwas - die Fallmeldung und - schließung berührt Euren Kaufvertrag in keinster Weise, sie sorgt nur dafür, dass Du die Verkaufsprovision wieder gutgeschriben bekommst und dass der Käufer evtl. verwarnt wird.
Bevor Du den Artikel neu einstellst, mußt Du den Kaufvertrag auflösen. Hierfür setzt Du dem Käufer eine angemessene Frist (in etwa 10 Werktage), klar datiert, bis zu der er gezahlt haben muß - andernfalls löst Du den Kaufvertrag auf. Und dann machst Du das auch so. Die Schreiben sollten je nach Artikel und -wert per Einschreiben übermittelt werden. Bei geringwertigen Massengütern würde ich persönlich die Fristen per Email oder Brief setzen.