14-10-2012 17:22
habe dem käufer geschrieben dass es ein versehen war und gesagt dass ich den artikel nicht für 1 € hergeben kann. ist das okay?
Grundsätzlich sollte nach den §§ 133, 157 erstmal gar kein wirksamer vertrag zustande gekommen sein, da dem Käufer klar sein musste, dass der Artikel nicht für 1€ verkauft werden soll.
selbst wenn ein wirksamer vertrag zustande gekommen wäre, könntest du aufgrund eines inhaltsirrtums nach den §§ 142, 119 Abs. 1 Alt. 2 anfechten. nach §122 Abs.2 würde hier nichtmals ein schadensersatzanspruch entstehen.nach §121 muss die anfechtung jedoch unverzüglich nach kenntniserlangen des anfechtungsgrunds erfolgen. also hier solltest du nicht zögern.
steht irgendwo auch im rechtsportal von ebay !!!
§ 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).
(1) da sie das professionell machen, wissen sie ja, dass es um einen Streitwert von 1,- geht ... (auszug des §122, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus )
(2) greift auch, da die Käufer genau wussten, dass dieser Artikel normalerweise nicht für 1,- Sofortkauf zu haben ist.
Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=irrtumsparagraf
http://testberichte.ebay.de/Irrtumsanfechtung-bei-Sofort-Kauf_W0QQugidZ10000000007236128
http://testberichte.ebay.de/Irrtuemliches-EUR-1-00-Kaufangebot-Betrugsabsicht_W0QQugidZ1000000000467...
http://www.zdnet.de/41545650/anfechtbar-vertrag-wegen-versehentlicher-sofort-kauf-option-bei-ebay/
http://www.webshoprecht.de/IRModule/Preisanfechtung.php
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20C%200535/05
http://www.dr-bahr.com/news/anfechtbarer-ebay-vertrag-bei-irrtum-ueber-sofortkauf.html