11-11-2012 17:24
habe ein elektrogerät mit nach m.M. kompl. zubehörverkauft. jetzt soll das zweite netzkabel fehlen. muss ich auch die versandkosten erstatten? lg
.... möchte er von deinen angebot kein gebrauch machen...
sorry, so sollte es heissen 😄
" ...angeblich fehlt ... "
du muss doch bitteschön wissen, was dazugehört und was nicht dabei war. da macht man sich eine kleine liste, falls dann nach dem kauf oder lieferung fragen aufkommen sollten 🙂
hat das teil wirklich gefehlt, der unbedingt dabei sein muss, werden auch die rückversandkosten erstattet.
aber ich würde, bevor ich zurücknehme oder von mir aus erstatte,versuche mich mit dem käufer zu einigen und ihm unter umständen einen reelen preisnachlass biete.
möchte er von deinem angebot gebrauch machen, dann komplett ersatten.
Hin und Rückversand sind bei berechtigter Reklamation zu erstatten.
Artikelnummer?
wenn das 2 Kabel dazugehört mußt du es auch versenden auf deine Kosten natürlich Mfg Peter