31-05-2013 23:43
der käufer schrieb mir 3 std nach ende der auktion das er dachte das handy wäre in ordnung, also nicht defekt.
es handelt sich um einen betrag von 286 euro.
was soll ich jetzt tun?
Hoppala . . . fast vergessen . . .
=> Handys & Kommunikation > Für Bastler > Handys
Moin
ich vermisse das Wort DEFEKT gleich in der Headline.
Ich finde immer, es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden,
selbst wenn genau darunter steht . . . .
Artikelzustand: Als Ersatzteil / defekt
Und was ist das denn hier?
würde nicht sagen das handy ist defekt, sondern teildefekt.es geht nur der lautsprecher beim telefonieren nicht.
rudert der TE da nicht gerade ein bisschen zurück?
Ich meine, in erster Linie ist es doch ein Telefon
und genau diese Funktion als solches ist DEFEKT.
Ist ja toll, dass der Wecker noch funktioniert
und dass man Videos schauen kann,
nur leider ist es als Telefon NICHT zu gebrauchen.
Deshalb gehört das Teil in die Bastlerrubrik und nicht in die Rubrik
=> Handys & Kommunikation = Handys ohne Vertrag
denn mit der Kommunikation wird das mit diesem Smartphone nichts . . .
"Nachdem die Transaktion abgebrochen wurde, besteht die Möglichkeit : Angebot an unterlegenen Bieter."
Das bringt in den meisten Fällen nichts, denn die meisten unterlegenen Bieter decken ihren Bedarf anderweilig ein.
Im Übrigen: Du mußt es doch nicht neu einstellen.
Nachdem die Transaktion abgebrochen wurde, besteht die Möglichkeit :
Angebot an unterlegenen Bieter.
Diese Option steht Dir zur verfügung und kannst es bis zu 3 Tage als Sofortkauf anbieten.
Al......
die Entscheidung liegt nicht bei dir
der TE wurden die Möglichkeiten vollständig benannt, welche sie umsetzt bleibt allein ihr überlassen !
Ein "Fehlerchen" unterlaufen
so ein Blödsinn
hat sich ein VK mal um die VSK vertan, muß er die höheren VSK auch aus eigener Tasche zahlen
da gilt auch nicht
huch, es ist ihm ein "Fehlerchen" unterlaufen.
Das Problem das man beim wiedereinstellen hat ist, dass die nächsten K denken man hat den Artikel gepusht
und warum soll man so einen K einfach davon kommen lassen
Wehe sowas würde ein VK machen
dann wäre mal wieder der Himmel offen.
Theoretisch kann man den Kaufvertrag einklagen.
Wenn man "nur" auf den nicht bezahlten Artikel geht,
kommt der K doch noch super aus dem Fall raus.
# 6 ist natürlich nicht korrekt,
antwortet dir der Käufer über den Problemfall, kann er natürlich noch bewerten
das dem User ein "Fehlerchen" unterlaufen ist, wäre nachvollziehbar, vergleichbare Handys gibt es bei Ebay für den Preis sogar neu und OVP
Der K hatte genügend Zeit sich die AB durchzulesen.
Melde nach 10 Tagen einen nicht bezahlten Artikel und schließe den Fall nach 4 Tagen.
dann bekommst Du Deine Provision wieder gutgeschrieben.
Gehst Du nur auf den Auktionsabbruch kann der K Dich bewerten.
Bei K mit wenigen BW kannst Du auch noch eine rote BW einfangen.
Das passiert bei einem nicht bezahlten Artikel nicht, weil der K keine BW abgeben kann.
Dein Artikel war eindeutig als "defekt" eingestellt.
@ramsesk....
Also ich lese schon im "Titel"
Als Ersatzteil Defekt
Alles richtig beschrieben... es besteht ein Kaufvertrag
Dein Käufer hat nur auf Dein Handy geboten (mit 5 Gebote)
Du hast 2 Möglichkeiten:
1. Einen nicht bezahlten Artikel melden (den Fall kannst Du nach 4 Tagen schließen) und Du erhälst die Verkaufsprovision bei Nichtzahlung automatisch zurück
oder 2. Einen Transaktionsabbruch einleiten (hier erhälst Du ebenfalls die Verkaufsprovision erstattet)
wenn Dein Käufer diesem zustimmt.
man kann ja telefonieren, nur aber halt nicht über lautsprecher so das jeder im raum hört was der angerufene zu sagen hat.
glaub ich habe mich da nicht genau ausgedrückt.
bei dem handy ist nur der lautsprecher zum telefonieren nicht in ordnung und wenn man das gerät als defekt eingibt bei ebay dann erscheint eben die ganze beschreibung mit.
meiner meinung war es als defekt deutlich zu erkennen schon in der ersten zeile.
soviel zu den angriffen hier.
den rest danke ich für die hilfe was man in so einen fall tun kann, verkaufe sehr selten etwas bei ebay und habe keine erfahrung darin.
Hi,
wenn etwas defekt ist dann schreibt man das schon mit in die Überschrift ... gleich als Erstes. Platz wäre ja noch gewesen.
Was ist denn nun wirklich defekt ?
Nur der Lautsprecher ?
Bei einem defekten Artikel braucht man normalerweise auch nicht die ganzen Artikelmerkmale die so schön ausgewählt wurden, finde ich zumindest.
Du suggerierst natürlich dass da nur der Lautsprecher nicht geht ... aber mal ehrlich: Was bitteschön soll man mit einem Telefon bei dem der LS kaputt ist 😮
Meiner Meinung nach solltest Du dem Abbruch zustimmen und das Teil 8 wenn man es denn unbedingt verkaufen muss ) neu einstellen und dann den ganzen Artikelmerkmale-Käse weglassen und vor allem schon in die Überschrift DEFEKT schreiben.
Die ständigen Wiederholungen dass es ja eigentlich gar nicht richtig defekt ist sind auch unnötig ... mit einer ordentlicheren Beschreibung und weniger Suggestion hättest Du dieses Problem nun nicht.
du hast mehrere Möglichkeiten, alle abhängig von dem was du willst ....
du kannst einen Transaktionsabbruch einleiten, darüber bekommst du die Verkaufsprovision erstettet (für den Käufer ohne Folgen)
du meldest einen nicht bezahlten Artikel und schließt den Fall mit Verwarnung für den Käufer
der Vertrag bestünde jedoch weiter, solange, bis du ihn unter Fristsetzung kündigst oder die Zahlung (zur Not) zivilrechtlich einforderst