12-09-2012 10:55
ICH HABE VOR 2WOCHEN AN EINEN KÄUFER WAS FALSCHES GESENDET; DANN DROHT ER M IT DEM ANWALT UND GAB MIR EINE FRIST VON 5 WERKTAGEN , NUN LIEGT SEIN EINSCHREIBEN BEI DER POST UND HOLT ES NICHT AB ,WAS KANN MIR NUN PASSIEREN UND WAS FÜR EIN FALL WIRD DAS VOR GERICHT SOLL ICH MEINEM ANWALT BESCHEID SAGEN ????????
Hör mal auf zu schreien.
Wenn das Einschreiben zurückkommt weils der K nicht abgeholt hat so ist das sein Problem.
teile ihm in dem FAll per EInwurfeinschreiben mit, dass er die Versandksoten erneut zahlen muss, damit du seine Ware erneut versenden kannst.
Dazu braucht man keinen Anwalt.