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Meintest du: 

hallo, wie gebe ich einen Kommentar zu einer erhaltenen Bewertung ab?

s.o.

Danke!!!!!

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Mist - schon wieder dein Ironie - Tag vergessen ?

 

Das eBay Recht ist der Appendix zum EU-Recht, gemäß EU-Richtlinie gilt das aber nur und ausschließlich für Privatverkäufer !

Nach dem allerneusten Ebayrecht ist das Abgeben von Kommentaren für Privatverkäufer nur innerhalb eines Jahres erlaubt.

 

Hoffentlich antwortet der Käufer dann entsprechend, etwa so :

 

Total versxxter Artikel, uneinsichtiger VK

 

Der kann nämlich deinen Kommentar nochmals kommentieren.

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Moin

WENN Du schon meinst auf die Graue antworten zu müssen,

dann schreibe wenigstens so etwas wie:

Sorry, habe ich offensichtlich übersehen, tut mir leid

 

und rechtfertige Dich nicht . . . das fällt auf Dich zurück.

Jedem kann mal ein Fehler unterlaufen . . .

aber nichts ist schlimmer, als dem Käufer pampig zu kommen . . .

Ich sehe sogar auf dem Foto oben rechts,

also unter der linken Achse,l einen großen Fleck

Meist ist es besser keinen abzugeben , fällt auf und sagt als mehr aus über den der in abgibt.

 

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?PersonalizedFeedbackLogin

@bb: "Nach dem allerneusten Ebayrecht.."

 

Seid wann gibt es ein Ebayrecht?

ich würde auch mir verkneifen dies zu kommentieren. ' ne graue kann man leicht verkraften.

 

wie schon mein vorrredner schrieb, wäre dein käufer im vorteil und könnte nach abgabe deiner antwort auf die bewertung dir unter umständen einen noch schlechteren kaufeindruck als kommentar hinterlassen.

 

dann wird du dich nur am ende auf die zunge beissen können und sich wochenlang ärgern.

 

das ist nur meine meinung, dir steht es frei zu entscheiden  🙂

 

 

 

 

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