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Akzeptiert Lösungen (13)

Akzeptiert Lösungen (13)

Für solche Links in voller Länge , habe ich immer eine Verwarnung bekommen.

 

Ich finde es aber wichtig , dass der letzte VK weiß was geht und was nicht und natürlich auch der Käufer weiß was er nicht, mit sich machen muss lassen muss.

ach grimmi, das weiß ich doch,es sollte doch nur  ein wenig ironisch klingen 😉

was ich heute schon wieder gelesen habe, macht mich sprachlos/ tipp-los.

Aber es wäre doch mal eine Idee: einen Fragebogen, mit den wichtigsten Dingen auf die Startseite des Verkaufsformulars.

Einstellen nur möglich, bei voller Punktzahl.

Na gut, ebay wird dann zwar viel weniger verdienen und hier im Forum wäre auch nix los.

Also wird das wohl nix 😉

Liebe Grüße und schönen Abend an alle

ete210

Iwi , kommt doch drauf an wer den Link bringt oder nicht

 

Ganz ehrlich (auch wenn ich nicht iwi bin ;-)):

Ich war im ersten Moment unsicher, ob du dich wirklich genau so schreibst, wie du dich schreibst, oder ob da nicht jemand sich unter ähnlichstem Nick eingeschlichen hat ...

 

 

Ist ja lustig , man kann sich nun selbst bewerten

 

Findest du dich auch immer so toll? 😉 😄 😛

 

....kommt doch drauf an wer den Link bringt oder nicht

 

 

Genauso siehts aus. Hätte ein Fremder den Kurzlink gepostet, hätte ich sicher Bedenken gehabt.

Ist ja lustig , man kann sich nun selbst bewerten :^O

Iwi , kommt doch drauf an wer den Link bringt oder nicht 😉

Danke für den Link - die Seite ist bei meinen Favoriten gelandet. 🙂

 


@iwis Bemerkung schließe ich mich an - ich habe mit dem Öffnen gewartet, bis Reaktionen da waren.

 

 

Ich hoffe nur , dass ich keine Verwarnung bekomme 😄

 

Deshalb ,der verkürzte Link , mal sehen ob Bruder PC was merkt .

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Hi teddy,

wäre lieb von Dir,

Du würdest hier nicht einfach so einen verschlüsselten Kurzlink posten,

sondern kurz dazuschreiben, um was es geht,

denn ich bin diesbezüglich gebranntes Kind und klicke keine komischen Links mehr an - DANKE 😉

@ete

 

Das war schon immer so, dass ein Artikel der Beschreibung entsprechen muß und keine nicht erwähnten Mängel haben darf. Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Das fällt unter die Sachmängelhaftung.

 

Durch das BGH-Urteil ist es jetzt nur hochamtlich zum Grundsatzurteil und damit für alle Gerichte bindend geworden.

iwi.2012
Auf Erkundungstour

 

>Iwi , kommt doch drauf an wer den Link bringt oder nicht

 

ja schon, teddy, aber ich liebe Hyperlinks . . .

=> BGH fällt wichtiges Urteil für alle eBay-Nutzer

wenngleich Du dabei auch nicht sicher sein kannst,

was ich Euch da wohl "reingepackt" habe . . . 😄

Willauch , Deinen letzten Satz habe ich nicht verstanden ?:|

Hallo rudolf-teddy, das müßte eigentlich auf die Startseite für priv.Verkäufer.

So als  Test zur Überprüfung, ob man es auch verstanden hat.

Erst dann sollte das Angebot öffentlich gemacht werden können.

Was machen denn die vielen Vk, die sich  so auf das viel gepriesene EU-Recht stützen? 😉

 

Was hat sich der BGH bloß dabei gedacht? 😉

LG und vielen Dank für deinen Link

ete210

 

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