15-12-2019 11:10 - bearbeitet 15-12-2019 11:15
ich hab autos(oldis) verkauft und jetzt meldet sich der verkäufer nicht und ist nicht erreichbar.
jetzt wüsste ich gern wie ich mich verhalte .
der verkauf ist jetzt 10 tage her .und ich hab ein fall bei ebay gemeldet wegen nicht zahlen
die autos müssen weg und ich würde den zuschlag gerne dem zweithöchsten bieter den zuschlag
geben darf ich das ?
danke schon mal
Einschreibebrief mit Rückschein an den Käufer schicken, Inhalt : 3 eindeutig datierte Abholtermine anbieten, bei Nichterscheinen und Nichtzahlen den Rücktritt vom Kaufvertrag 7 Tage nach dem letzten gesetzten Abholtermin ankündigen und wiederum schriftlich erklären.
§ 323 BGB sieht einen Rücktrittsgrund in der nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung.
Zahlt Ihr Käufer den Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig, können Sie nach erfolglosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten angemessenen Zahlungsfrist (z.B. 7 Tage) vom Vertrag zurücktreten.