05-04-2013 18:44
Habe ein Notebook verkauft und dem Käufer eine Rückabwicklung angeboten nachdem dieser mit der Ware nicht zufrieden war. Das Gerät ist wieder bei mir eingetroffen, hat allerdings einen Schaden am Displayglas welcher vorher nachweislich nicht da war. Des weiteren hat der Käufer ein OS aufgespielt und Software installiert für die ich keine Lizenzen habe.
Wie soll ich vorgehen?
Einzig entscheidend ist hier der konkrete Wortlaut euerer Rückabwicklungsvereinbarung. Ohne den zu kennen, kann man die rechtliche Situation in dem Falle überhaupt nicht beurteilen.
Also Frage an dich: was habt ihr konkret abgesprochen? (bitte die entscheidenden Sätze hier posten)
der Displaytausch ist eher unwahrscheinlich, ich denke er hat den Rahmen des Displays mit einem Werkzeug abheben wollen, und bumms.
Vielleicht hat er sein defektes Display gegen Dein Intaktes getauscht? Nach Aufspielen eines neuen OS und diverser Software würde ich die Rücknahme verweigern und mir Zeugen besorgen die bezeugen daß das Gerät in einwandfreiem Zustand von Dir verpackt & verschickt wurde. Das Transportrisiko trägt nach BGB der Käufer bei einem Privatverkauf. Sollte es der Typ trotzdem schaffen das Geld über Paypal zurückbuchen zu lassen, würde ich mein Geld über einen Mahnbescheid eintreiben.
ganz sicher
Sicher daß es DEIN Gerät ist? (Seriennummer?)
PS: Es gibt kein EU Recht...
Ich habe der Rückerstattung noch nicht zugestimmt
Abwicklung via PP.
281074847970
Bemängelt wurde eine angeblich unsachgemässe Display Reparatur, da ich kein Interesse an einer negativen Bewertung hatte und das notebook ohne weiteres wieder verkaufen kann habe ich der Rückabwicklung zugestimmt. Nun habe ich ein aktuelleres OS samt MS Office + Photoshop (alles natürlich höchst legal 😞 )
Transportschaden ist unmöglich, die Verpackung war original und in Topzustand.
Hast du schon zurück gezahlt?
Wie wurde denn bezahlt?
Was wurde bemängelt?
Artikelnummer wäre hilfreich.
(Ich find das nicht mehr lustig, ständig herumrätseln zu dürfen, worum es eigentlich geht... 😞 )
Wenn Transportschaden, dann zur Post bringen, in dem Fall ist der Käufer für einen ordnungsgemäßen Rückversand verantwortlich!
Wenn der Artikel über das einfache Prüfen hinaus benutzt wurde, hast du nicht unbedingt eine Rücknahmepflicht.
Wenn noch nicht zurück gezahlt und ohne PP, konfrontiere den Käufer mit dem Problem.
Ist es überhaupt dein Gerät???
Dein Käufer scheint ja ein wahrer Apple-Jünger zu sein:
Dann siehe Posting Nr. 2.
Einen abweichenden Artikel könnte er zwar noch melden, aber PP verlangt dann ein Gutachten, das er nicht beibringen kann, da Du das Notebook hast.
Die Artikelnummer ist einfach:
http://www.ebay.de/itm/Macbook-Pro-15-4-2-66GHz-Intel-Core-i7-/281074847970
Die Frage nach der Zahlart und ob Du schon rückerstattet hast, ist schon schwieriger, deshalb solltest Du mal mitarbeiten...
Überweisung oder PP?
Du teilst dem Käufer genau das mit, lehnst die Rückerstattung ab und bittest ihn um Überweisung des Rückportos für versicherten Versand, damit Du ihm sein Notebook wieder zurückschicken kannst.