21-08-2015 22:16
ich habe eine Kette für 4 € verkauft. Der Kunde zahlt nicht trotz Aufforderung. Habe Fall eröffnet und soll ihn wieder schließen. Es kann doch nicht sein, dass damit der Fall erl. ist. Wie komme ich bei den Bewertungen in negativ rein. In seiner Bewertung heißt es, spassbieter, unseriös, bezahlt nicht, und das ein paarmal. Ich würde den rauswerfen. Ich bin jetzt sauer. Wenn das jeder machen würde. gruss
Ja, wenn jeder es so machen würde, wie du es machst, würde der Spaßbieter nie gesperrt werden.
Keine Bewertung an Nichtzahler !
Veröffentlicht von
*booty*
9. August 2015 . 2,7 Tsd. Aufrufe . 1 Kommentar . 27 Leserwertungen
Nichtzahler bewertet man gar nicht !
Leider wissen viele Verkäufer immer noch nicht, daß es zum einen nicht erlaubt und zum anderen auch unzweckmäßig ist, einen nichtzahlenden Käufer mit einem grünen, positiven Pünktchen und einem negativen Kommentar zu "belohnen".
Außerdem verfälscht diese Bewertung auch das Profil des Nichtzahlers.
Effektiver ist folgende Prozedur:
Der Verkäufer eröffnet bei ebay einen Fall wegen der Nichtzahlung.
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Der Fall sollte nach 4 Tagen durch den Verkäufer geschlossen werden. Erfolgt in dieser Zeit keine Reaktion des Nichtzahlers, erhält er einen - für uns nicht sichtbaren - Eintrag im Käuferprofil und verliert sein Bewertungsrecht. Der Verkäufer erhält die Verkaufsprovision von ebay gutgeschrieben.
Gleichzeitig sollte der Verkäufer unter angemessener Fristsetzung - datumsgenau und mindestens 7 Tage - letztmalig den Kaufbetrag anfordern mit dem Hinweis, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag gekündigt wird.
Die Nichtzahler-Accounts speichert man auf seiner Bietersperrliste
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
damit sie nicht erneut bieten können und nutzt zudem die Option, Bieter mit Verwarnungen automatisch von den eigenen Auktionen auszuschließen.
Im eingeschränkten Käuferkreis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man als Verkäufer auch nutzen sollte.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Wenn ein Mitglied eine gewisse (unbekannte) Anzahl von Verwarnungen im Profil hat, wird es von ebay vom Handel ausgeschlossen. Wenn ebay einem Mitglied den Handel untersagt, darf das Mitglied auch keinen Handel mit eventuellen anderen Accounts mehr auf der ebay Plattform betreiben.
Mitglieder, die vom Verkäufer gesperrt wurden, dürfen auch mit anderen Accounts dort nicht bieten, da eine Bietersperre immer personenbezogen ist !
http://pages.ebay.de/help/buy/bidding-overview.html#block
Hinweis: Gesperrte Käufer dürfen auch nicht unter einem anderen Mitgliedsnamen Artikel dieses Verkäufers kaufen. Ein solcher Verstoß kann den dauerhaften Ausschluss von eBay zur Folge haben.