09-10-2012 12:20
ist man bei ca. 150 teile die man hier einstellt noch ein privater anbieter?
Moin B-)
Beispielfälle, in denen die Gerichte auf gewerbliches Handeln entschieden:
- Verkauf von 39 Artikeln in 5 Monaten, LG Berlin, Az. 103 U 149/01
- Verkauf von über 40 Büchern in 6 Wochen, OLG Frankfurt am Main, Az. U (Kart) 18/04
- Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen, LG Hannover, Az. 18 O 115/05
- Verkauf von 42 neuwertigen oder gleichartigen Artikel in 4 Wochen, OLG Zweibrücken, Az. 4 U 210/06
- Verkauf von 10 neuen Markenartikeln, LG Frankfurt am Main, Az. 2/03 O 192/07
154 Bewertungen von Käufern und Werbung „Verkaufe alles, was im Haushalt nicht mehr nötig ist“, AG Bad Kissingen, Az. 21 C 185/04
- Durchschnittlich 26 Käuferbewertungen im Monat (über mehrere Monate) BGH GRUR 2008, 702 /OLG Hamm, Az. I-4 U 204/10
- Andererseits wäre eine Sammlungsauflösung von 680 angebotenen Artikeln nicht zwangsläufig gewerblich, OLG Hamburg, Az 5 W 22/11
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/EBay#Rechtliches)
LEKTÜRE:
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=privat-gewerbe
Mal grob:
Eine einmalig eingestellte Büchersammlung /gebraucht - ist sicher noch "privat".
Ein einziger für den Verkauf selbstgestrickter Pullover ist garntiert NICHT privat.
Wobei es für Käufer erst mal gilt:
Wenn ein Verkäufer angegeben hat, dass er "privater Verkäufer" ist, dann ist das erst mal bindend.
Will man als Käufer später eine evtl. Gewerblichkeit monieren, muss man das eben per Gericht selbst machen. Das entscheidet dann eben der Richter.....
was ist der Hintergrund Deiner Frage?
willst Du selber diese Menge einstellen :O?
150 Artikel im Angebot eines "privaten Verkäufers" könnte "gewisse" Damen und Herren zu einer "gewissen" Tätigkeit animieren.....
... wenn es sich nicht um identische Artikel handelt (z.B. Spielezubehör wie WoW-Gold oder Paysafe-Karten oder Handyverträge ...)
... wenn es nicht jeden Monat passiert
... wenn es sich nicht ausschließlich um Neuware handelt
... wenn die Sachen nicht für den Wiederverkauf eingekauft wurden
... wenn ...