01-06-2013 13:43
nochmal zur Uhr, die das Kind aus dem Dachfenster geworfen hat...
hier gibts einige Antworten von verdienten Fories zum Thema..
@logan: es gibt einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz!!
http://community.ebay.de/search.jspa?q=delft&objID=c1&search=Los
Sorry, aber das ist die Wahrheit. Wir haben im DG 4 Fenster. Die unteren befinden sich in der Höhe von 70cm oberhalb des Fußbodens. Die zwei anderen darüber. Das alles diagonal auf beiden Seiten des Daches. So ist die Konstruktion bei uns!
Und nochmal,......... weshablb sollte ich hier lügen? Dann hätte ich doch meine Frage anders gestellt oder diverse andere Antworten erhalten.
Aber die Frage ist doch auch weshalb dem "Käufer" dies nun nach 1 3/4 Jahren plötzlich einfällt das er die Uhr nun haben will?!?!
Na ja, verhaltensgestört ist es eigentlich nicht:-(
Finde ich hier auch nicht soooo nett!
Es war die einzigste Uhr an die sie rankam, sie lag im unteren Fach. Die anderen 5 Fossil Uhren stehen auf Ständer.
Nach ihren angaben war es so das sie die Uhr um das Handgelenk machte und sie die Uhr, die so schön glitzerte, ins Sonnenlicht halten wollte. Dann rutschte sie ihr vom Handgelenk und rutschte über die Dachziegel auf die Terrasse.
Keine Ahnung ob das glaubwürdig ist oder nicht, so war es jedenfalls.
Muss ich denn unbedingt einen RA einschalten? Übernimmt denn dies meine Rechtschutzversicherung?
"Das Kind müsste schon extrem verhaltensgestört sein damit man mit solch einer Ausrede davon kommt. KEIN normales Kind in dem Alter würde so etwas tun. Bei Kleinkinder wäre es evtl. möglich, aber doch nicht bei einem 10 jährigen."
Der Gedanke kam mir auch... aber ich wollte nicht so "indiskret" sein und ihn aussprechen. 😉
Am liebsten würde ich das dem Anwalt einfach so wie es ist mitteilen und dann den Rest "über mich ergehen lassen". Sollen die doch zum Gericht gehen, ich sage einfach das so aus wie es war.
Das kannst du ja tun, steht dir ja frei.
Du kannst z. B. auch einen Anwalt erst dann einschalten, wenn die ernst machen und Klage einreichen oder einen Mahnbescheid für ihre Forderung schicken.
Entscheiden musst du das selbst, das kann dir keiner abnehmen.
Was heißt beweisen? Nur durch die damals anwesenden Zeugen. Die können sich noch gut daran erinnern. Dies ist noch heute "Theama" bei jedem Trefffen.
Tja, wer den...... braucht für den Spott nicht zu sorgen. Das sollte doch Beweis genug sein, oder?
Ich hatte aber damals das Angebot rechtmäßig beendet,....
Wenn Du das beweisen kannst, bist Du aus der Sache raus, falls nicht...
Stimmt,.... Schadenersatz:_|
Ich hatte aber damals das Angebot rechtmäßig beendet,...... somit ist doch die Forderung unrechtmäßig. Am liebsten würde ich das dem Anwalt einfach so wie es ist mitteilen und dann den Rest "über mich ergehen lassen". Sollen die doch zum Gericht gehen, ich sage einfach das so aus wie es war.
Aber die Frage ist doch auch weshalb dem "Käufer" dies nun nach 1 3/4 Jahren plötzlich einfällt das er die Uhr nun haben will?!?!
Die Frage wird dir nur dein verhinderter Käufer beantworten können.
Lt. deinem ersten Thread will er aber nicht die Uhr, sondern Schadenersatz, weil die Uhr ja zerstört und das Angebot deswegen vorzeitig von dir beendet wurde.
Das ist nicht das gleiche.
Eine denkbare Möglichkeit, warum er sich erst jetzt meldet wäre z. B., dass er erst jetzt eine vergleichbare Uhr kaufen/ersteigern konnte, demzufolge ist der Schaden erst jetzt zu beziffern/zu belegen für den Käufer.
Wegen deiner Rechtsschutzversicherung wirst du bei dieser nachfragen müssen, hier weiss ja keiner, was dein Vertrag beinhaltet und was nicht. 🙂
TE, ich würde diese Geschichte nicht NOCH unglaublicher machen als sie eh schon ist :_|
Ein Dachfenster heisst DACHfenster weil es normalerweise oben im DACH ist ... wie bitteschön soll eine 10jährige die Uhr halten damit sie aus dem Fenster rutschen kann ? Da müsste sie oberhalb vom Dachfenster stehen ...
Wir haben in unserer Wohnung teilweise auch Dachfenster ... das was Du hier erzählst ist unmöglich ... höchstens ihr habt spezielle Dachfenster ....
Ohne Anwalt kommst Du da auf jeden Fall nicht raus, egal wie abstruser die Geschichte noch wird ...
Rück doch einfach ( zumindest dem RA gegenüber ) mit der Wahrheit raus ... dann zeigst Du zumindest guten Willen 😉
Hi,
also die Geschichte mit dem Kind glaubt doch eh niemand, auch kein RA oder Richter 😮
Das Kind müsste schon extrem verhaltensgestört sein damit man mit solch einer Ausrede davon kommt. KEIN normales Kind in dem Alter würde so etwas tun. Bei Kleinkinder wäre es evtl. möglich, aber doch nicht bei einem 10 jährigen.
Und seltsamerweise nimmt es dann auch noch genau DIE Uhr die bei ebay verkauft wurde ... obwohl ja in dieser Vitrine anscheinend auch noch andere Uhren waren ... sorry, sehr unglaubwürdig. Und an Märchen glaubt keiner mehr.
Trotz allem finde ich es allerdings auch seltsam dass die Ansprüche des Höchstbietenden erst jetzt kommen. Das versteh ich ehrlich gesagt genau so wenig.
Aber ohne eigenen Anwalt kommt man da ja dann auch nicht raus, ganz egal WARUM die Uhr in Wirklichkeit nicht verschickt wurde.
wie oft wird hier den TEs mitgeteilt, dass ab erster Gebotsabgabe der Gegenstand nicht mehr Eigentum ist?
Man sollte vllt. einfach mal von dem Irrglauben Abstand nehmen, dass die Häufigkeit von Aussagen in diesen Foren Rückschlüsse auf die Richtigkeit derselben zulassen. 😉
Danke, gabywolke7. 😄
@blauer bazaar
Auch wenn ich es mittlerweile in der Regel nicht mehr korrigiere, weil in diesen Foren ja sowieso jeder einfach die Antworten von dem/denen übernimmt, die seiner eigenen Meinung am nächsten kommt, auch wenns nicht richtig ist. 😉 :
Logan hat recht.
Ein Kaufvertrag besagt, dass der Vk sich vertraglich verpflichtet, den Artikel dem Käufer zu übereignen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Kaufvertragsabschluss und Eigentumsübergang sind also keineswegs das selbe und schon gar nicht wird der jeweilige Höchstbieter zum Eigentümer.
Das ist übrigens genau der Grund, warum dem K ggf. Schadenersatz zusteht.
Weil die Eigentumsübergabe nicht mehr möglich ist, denn die existiert ja nicht mehr.
Und der Unterschied Besitzer - Eigentümer ist wieder ein anderer.
Spätestens morgen wird die Formel Höchstbieter = Eigentümer hier aber wieder irgendwo zu lesen sein, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. 😉
oskar, haste recht!!! mich schäme!!!
einer der richtigen hinweise wäre gewesen:
unter anderem!
wie oft wird hier den TEs mitgeteilt, dass ab erster Gebotsabgabe der Gegenstand nicht mehr Eigentum ist?
Es befindet sich zwar im Besitz...aber!!!
Hier hilft nur eine gute Haftpflicht!
Was mich irritiert: warum wartet der K so lange, bis er tätig wird?
Ich bin eigentlich der Meinung mich kurz schriftlich an den Anwalt zu wenden und ihm den damaligen Sachverhalt darzulegen. Eine Entschuldigung an den Mandanten füge ich auch bei.
Wie würde es denn, wenn er nicht darauf eingeht, weitergehen? Ich habe da keine Ahnung?
Glaube da haste watt verbuxelt mit deinem Link, bazzar.