01-11-2014 11:40
Seit 12 Jahren verkaufe ich bei Ebay doppelte Platten aus meiner Schallplatten Sammlung.Und hatte immer 100 % gute Bewertungen. Nun habe ich leider nur noch 96,3 % wegen einer schlechten Bewertung.
Und wenn nur ein Verkäufer einen Pups quer sitzen hat werde ich vermutlich bei Ebay rausfliegen.
Am 24.08 verkaufte ich ein Schallplatte Nr. 380974694368 >>>> mandei030503. Nach genau 60 Tagen gab er mir einen roten Punkt,die Platte wäre nicht in Ordnung.Fair wäre es gewesen mit mir Kontakt aufzunehmen..Die Platte war wie beschrieben VG +
und war auch sonst ok..uns sie lief durch.
Nun denn die Sache hätte mich nicht sehr gewurmt aber als ich mir dann seine abgegebenen Bewertungen für andere Käufer angesehn habe war ich doch sehr irritiert.>>>>>55 Rote Punkte hat er verteilt.
Ich rief bei Ebay an . Nach 20 Minuten warten am Telefon sprach ich mit einer Ebay Dame
Ich machte sie darauf aufmerksam abers sie sah die Sache ganz anders .Das wäre eben so und der Käufer hätte ja immer andere Dinge bewertet ( 499 Bewetungen ....davon 55 Rot....<<<). Sie wolle den Roten nicht entfernen und sie könne sich auch kein Urteil darüber bilden.
Nun den der Verkäuferschutz findet ><<<< nicht statt
Fazit mann kann soviel schlechte Bewertungen abgeben wie man will und es wird mit zwei Massen gemeseen.
Nun denn Ebay ist nicht der Nabel der Welt
Abgesehen davon, dass ich Dich in keinem Fall mehr für einen Privatverkäufer halte
http://www.ebay.de/sch/gartenhaus13/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=
(Du verkaufst nur doppelte Platten...soso...wieso hat man denn soooo viele davon in einem "privaten" Haushalt...?)
kannst du den Käufer bei Ebay melden wegen Bewertungsmissbrauch. Vielleicht hat das mehr Erfolg als dein Telefonat.
"Priverblicher trifft Amokbewerter"
Tolle Mischung!
@gartenhaus13
Nur zum Verständnis. Es geht hierbei NICHT um die Steuer. Die ist ja sehr individuell
und deswegen hier nicht relevant.
Es handelt sich um den Status GVK oder eben nicht.
Und das ist schon etwas problematisch bei soviel Einstellungen.
Außerdem kann hier jeder in Dein Volumen Einblick nehmen. Glaube mir,
der Böswillige (oder eben nur Konkurrent) schreibt hier nicht,
der mahnt einfach ab.
Richtig ist allerdings auch,
daß die Gewerblichkeit letzten Endes ein Richter feststellt.
Aber bei etwas Kreativität muß das sicher nicht sein.
Angriff ?
Glaube mir, der sähe anders aus
und wäre HIER gar nicht thematisiert von mir.

Nur zum Verständnis. Es geht hierbei NICHT um die Steuer.
Doch genau da liegt der Hase begraben ....
Für jemanden, der wie TE bei eBay offiziell gew. handelt, gibt es eigendlich kein "Privat" mehr bei eBay !
Wie sollte eine Trennung erfolgen ?
http://www.ra-felling.de/2012/05/zur-umsatzsteuerpflicht-auch-im-fall-von-privatverkaufen-auf-ebay/