Schon erschreckend, wenn dieser überflüssige Nonsens doppelt so lang wie die Artikelbeschreibung ist:
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
* Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet:
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und
Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. * Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers
(wie in den eBay Bedingungen und in den AGB geregelt!). * Bieten Sie nicht, wenn Sie
mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diese Erklärung,
denn sie wird schon in kurzer Zeit so oder ähnlich in jedem eBay-Angebot stehen.
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor.
Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer.
Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufpreis
. Im Allgemeinen besitze ich keine Rechnungen oder kann eine solche ausstellen.
Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine
Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.
Dies bedeutet für den Höchstbietenden dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
Warum schreibst Du irgendwo einen solchen Mist ab?!? 

Schreib "Privatverkauf, keine Gewährleistung, keine Rücknahme", das reicht völlig aus.