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was tue ich, wenn käufer nicht zahlt und frist für den geöffneten fall abläuft? bewerten? fall schließen?

hallo, brauche euren rat: habe anfang januar einen artikel verkazft (an unterlegenen bieter, der hat ihn per sofortkauf erworben). käufer kündigte sofortige zahlung an. es kam allerdings kein geld. käufer fragte nach verbleib von artikel, ich fragte, ob evtl. ein zahlendreher vorliegt? keine antwort. auf nachhaken meinte käufer "ja, zahlendreher", würde sofort neu überweisen. trotzdem kam kein geld. auf nachhaken meinte käufer, er habe am vortag bezahlt. kein geld kam. dann habe ich einen fall eröffnet. vor 1 woche erneute anfrage meinerseits. käufer bat um aufschub und versprach überweisung. kein geld kam. nun muß ich den fall schließen, weil die frist abläuft. kann ich noch irgendwas tun? kann ich bewrten und anschließend fall schließen und die provision gutgeschrieben bekommen? ist es ratsam zu bewerten? sorgt ja für ein grünes sternchen. bewertungsprofil des käufers liegt bei 90,9 %. sagt das was aus? zum zeitpunkt des kaufes lag er bei 100%. danke für eine antwort

Akzeptiert Lösungen (3)

Akzeptiert Lösungen (3)

"Leider keine Zahlung erhalten"...

wird nicht gelöscht...

Wenn der K nicht zahlt..

der Fall wird vom VK geschlossen

ohne dass die Zahlung eingegangen ist..

bekommt der K eine Verwarnung von Ebay..

Jeder VK kann K ausschließen, falls er xx Verwarnungen bekommen hat...

kurz bevor Du den Fall schließt:
Bewertung:
"Leider keine Zahlung erhalten"

Schließe den Fall und Du bekommst die Prov wieder..

Schreibe dem K eine Mail, dass Du vom Kaufvertrag Abstand nimmst, weil keine Zahlung erfolgt ist..

Antworten (10)

Antworten (10)

Hi,

durch eine Bewertung ändert sich beim Käufer der Durchschnitt NICHT, dass passiert nur, wenn er seine Verkäufe schlecht bewertet bekommt.

 

Wichtig ist das Schließen des Falles mit "Nicht bezahlt", so schützt du zumindest jene Verkäufer, die Käufer ab 2x nicht bezahlt verwarnung ausgeschlossen haben.

 

LG

Kauft einer immer nur mit tollen grünen BW..

kommt kein VK auf die Idee, dass da ein Spitzbube dahinterstecken könnte..
Es gibt VK die ihre Artikel vor Zahlung versenden..

weil man ja nur gute BW sieht..

Steht da allerdings einmal "Keine Zahlung erhalten" sieht es für jeden VK anders aus, wenn der K meint, er muß kaufen...

Den Verwarnungen von Ebay traue ich nicht über den Weg...

ja, ein grünes sternchen zu vergeben widerstrebt auch mir. aber der community diese erfahrung nicht mitzuteilen ist doch auch blöd. der erste käufer des artikels hat ein makelloses profil mit 100% - in fast allen bewertungen steht allerdings "zahlt nicht". so weiß man wenigstens bescheid (ich damals leider nicht - er hatte erst 2 bewertungen, und die waren positiv)

danke für eure antworten. der erste käufer war ein spaßbieter. hat 30 grüne sternchen mitr negativen inhalten, die person hat vieles ersteigert und nichts gekauft. den kaufvertrag habe ich schriftlich aufgelöst. beim 2. käufer hatte ich keine zahlungsfristen gesetzt - ds hat er selbst gemacht, indem er entweder sagte "ich zahle morgen" oder "ich habe schon bezahlt". di person ist weiterhin aktiv und hat auch weiterhin eingakauft und andere artikel offenbar auch bezahlt.

ich werde also den fall schließen. kann ich vorher bewerten? (beim ersten verkauf das artikels hatte ich es umgekehrt gemacht - erst den fall geschlossen, danach war kein bewertung mehr möglich). und: wie erreiche ich denn eine verwarnung für den käufer?. DANKE EUCH

Setze den K auf Deine Sperrliste

und notiere Dir die Adresse

in "bevorzugte Verkäufer"

dann ist der K immer gegenwertig...

 

wenn du wenigstens die provision zurueck haben willst, musst du den fall schliessen. schliesst ebay gibt es nichts.  aber du musst auch noch den vertrag kuendigen, bevor du den artikel neu anbietest.

@hasjana: du schriebst von verwarnung für den käufer - wie geht das?

 

wenn die meisten 100% sehen, schauen sie doch gar nicht in das Profil, was soll das also bringen - zumal, wie ich schon geschrieben habe, eBay diese Kommentare auch löscht, da sie schlichtweg gegen die AGB verstoßen

 

 

 

@ blubber

 

ich finde es ein Unding, daß man Nichtzahler auch noch mit grün belohnt

 

wie Du schon richtig erkannt hast: Käufer können nur grün bewertet werden ... und eBay löscht durchaus auch auf Antrag des Käufers die negativen Kommentare in positiven BW

 

hast Du dem Käufer eigentlich eine Frist zur Zahlung gesetzt und ihm mitgeteilt, daß der Kaufvertrag bei Nichterfüllung aufgelöst wird (sofern Du nicht den Rechtsweg beschreiten willst) - und was noch wichtiger ist: hast Du das mit dem 1. Käufer auch gemacht ?

 

der Nichtzahler-Fall sollte natürlich mit Verwarnung für den Käufer geschlossen werden - wenn es nicht seine erste ist, kann er bei diversen Verkäufern nicht mehr bieten / kaufen

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