10-05-2018 19:01
Hallo,
man muss leider immer wieder feststellen , dass Paypalkäuferschutz missbraucht wird.
Ware kam wohl defekt an, ok möglich.
Käufer gab mir aber keine Rückmeldung sondern nahm sofort Käuferschutz in Anspruch.
Hatte also keine Chance mich zu äussern.
Über paypal hab ich zur Regelung des Konfliktes zur Rücksendung der defekten Ware gebeten, mit nachträglicher Erstattung
des Kaufbetrags inkl. Versandkosten.
Käufer schliesst selbständig den Fall mit Angabe wir hätten uns geeinigt.
Danach bekam ich negative Bewertung...
ist doch so nicht in Ordnung....
Also der Käufer kann einfach negativ bewerten , der Verkäufer hat keine Chance (Ebay reagiert nicht verdient aber am Verkäufer)
Selbst Schuld, PP und privater Verkäufer verträgt sich nicht.
Ganz davon abgesehen, Du haftest für eine ordentliche Verpackung, so daß die Ware bei normaler Behandlung auf dem Transportweg unversehrt ankommt.
@jackyampi@ schrieb:Hallo,
man muss leider immer wieder feststellen , dass Paypalkäuferschutz missbraucht wird.
Ware kam wohl defekt an, ok möglich.
Käufer gab mir aber keine Rückmeldung sondern nahm sofort Käuferschutz in Anspruch.
Hatte also keine Chance mich zu äussern.
Über paypal hab ich zur Regelung des Konfliktes zur Rücksendung der defekten Ware gebeten, mit nachträglicher Erstattung
des Kaufbetrags inkl. Versandkosten.
Käufer schliesst selbständig den Fall mit Angabe wir hätten uns geeinigt.
Danach bekam ich negative Bewertung...
ist doch so nicht in Ordnung....
Also der Käufer kann einfach negativ bewerten , der Verkäufer hat keine Chance (Ebay reagiert nicht verdient aber am Verkäufer)
Dann ist die Bewertung auch nicht unberechtigt, damit wirst Du leben müssen:
VERY,VERY BAD PACKING.PUPPE ARRIVED GEBROCHEN!
Hallo @neues_eu-recht 10
Ich habe als Verkäufer das recht denn defekt zu sehen und zu prüfen und auch denn Artikel zurück zu bekommen das heißt das der Käufer mir Denn gefälligst auch zurückschickt wenn ich denn Rückversand bezahle.
Macht der Käufer das nicht gibt es von mir eine Klage.