29-04-2013 13:43
Hallo, ich habe (ab morgen) eine echte Dampfmaschine ca. 60x40x50cm, wer kann so etwas gebrauchen.
gruß sven
Die Kaufabwicklung bzw. der Kaufvertrag der Kommisionsware, kommt mit dem Besitzer (als Privatperson) der Ware zustande, sofern dieser mir keine Vollmacht zur Kaufabwicklung überlassen hat.
Auf Neuware besteht die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Garantie für Endverbraucher.
Herrlich! :^O:^O:^O