22-09-2012 12:00
hallo zusammen,
mich würde interessieren, wer eigentlich haftet, wenn ware die vorschriftsmäßig verpacktwar bei dem käufer kaputt ankommt?
der verkäufer, der versender oder der käufer??
beim auspacken, kann dem käufer ja auch der artikel aus der hand gefallen sein.darüber habe ich als verkäufer keine kontrolle.
wie einigt man sich ,wenn der käufer die volle rückerstattung haben möchte,obwohl die ware einwandfrei ohne jegliche defekte das haus beim verkäufer verlassen hat.
habt ihr eine idee?
es kann doch nicht sein, dass immer die verkäufer die Buh-Männer sind...