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hallo zusammen, mich würde interessieren, wer eigentlich haftet, wenn ware die vorschriftsmäßig verpacktwar bei dem käufer kaputt ankommt? der verkäufer, der versender oder der käufer?? beim auspacken, kann dem käufer ja auch der artikel aus der hand...
wer kommt auf, wenn die ware kaputt beim verkäufer ankommt,obwohl sich vorschriftlich verpackt wurde?