11-04-2017 20:56
hallo,
habe heute eine abmahnung von rechtsanwälten sandhage und kollegen bekommen (unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG) . ist die rechtens? muss die unterlassungserklärung unterschrieben werden? wie verhalten ich mich am besten, leider habe ich nicht viel zeit, frist ist 7 tage!?! bitte um kurze hilfe
Du hast 2 Möglickeiten:
1. Zum Anwalt gehen welcher eine modifizierte Unterlassungserklärung verfaßt und Sandhage zusendet (mit Schadensbegrenzung)
2. Den geforderten Betrag zu bezahlen und die in der Abmahnung beanstandeten Verfehlungen zu beheben.
Und: Hinterlege den Link zur Onlinestreitbeilegung:
Nein: Den geforderten Betrag nur zahlen, wenn Kläger und Anwalt nicht bereits als Abmahn-Abzocker im Netz bekannt sind. Oft erkennt man das daran, dass Mandanten-Phishing mit den Namen der Abzocker betrieben wird, was man durch eine Google-Suche nach den Namen von Haifisch-Anwalt und Abzocker-Kläger leicht heraus findet. Ist das der Fall, dann hat der Anwalt für die Abmahnung nur geringeren Arbeitsaufwand als bei einer ersten Abmahnung. Da Abmahnungen wegen des leicht und schnell verdienten Geldes stark in Mode und im Kommen sind, handelt es sich bei denen meist um eine Vielzahl von Abmahnungen. Das alles aber sollte Ihr Anwalt wissen und dementsprechend den geforderten Betrag mindern, Minderungen von 50% sind erreichbar bei diesen Kadetten. Leider immer noch genug, um das Abmahn-Gesetz weiter zweckentfremdend ausnutzen zu können.
Hilfreich ist es, die Namen der Abzocker überall, wo es geht, zu nennen, um so Abmahnwellen von Abmahn-Abzockern aufzudecken. Weitere Betroffene können dann dementsprechend reagieren, bzw. deren Rechtsverdreher.