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willkürliche Verhaltensweise

Hallo,

 

ein Mitglied hier hat einen gebrauchten größeren Artikel eingestellt, unter Selbstabholung, was mir auch soweit Bewußt war.

Soweit so gut.

Mein  interesse zu dieser Auktion war und ist immer noch sehr groß, und habe auch diesen Zuschlag vor 3 Tagen erhalten.

Wie gewohnt in einer höflichen Antwortmail habe ich diese Verkäuferin oder Verkäufer auch darauf angesprochen zu einer Selbstabholung , ob  ein Versand vielleicht möglich wäre, wofür ich für alle Unkosten auch aufkäme.

Nun ja, eine Antwort dazu hat mich erschrocken und verwundert. Ein blanker Wut kam dabei raus, mit sehr geballter Ironie ... ob ich nicht lesen könnte, und diese Auktion nun an einen unterlegen Bieter weitergeleitet wird.

Ich meinte daraufhin in einer weiteren Mail, warum man sich so darüber aufrege, über eine formale Frage, und auf jeden Fall das Interesse doch weiterhin bestünde.

Nachdem diese Verkäufer von mir erfahren hat, das diese Ware von einem Bekannten meinerseits nun abgeholt werden sollte, wurde mir dann nochmals mitgeteilt, dass diese Auktion an einen unterlegen Bieter ging.

Ich bekomm hier nun den Eindruck, da es sich hierbei auch um ein gewisses Schnäppchen handelte, möchte man sich aus irgend welchen Gründen nun um diese Auktion einfach drücken.

Wer weiß schon wer dieser unterlegen Bietere ist?

 

Nun zu meiner Frage:

Wie wird zu solchen willkürlichen Verhaltensweisen vorgegangen, und wie sehen dazu diese Aussichten aus wo es doch "Rechte" gibt, ansonsten würde ja ein System wie Ebay nicht mehr funktionieren?

Sind diese "Rechte" tatsächlich "Rechte", die in irgend einer Form auch Wirkung zeigen, wobei man tatsächlich dabei vernünftige Resultate erhält, oder letzendlich doch alles nur zu einem "Schein"?

 

Das würde mich wirklich interessieren!

 

VG start-1euro

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granadamaex
Auf Erkundungstour

Bevor nun wieder laut nach "Nick-Name" und Art. r geschriehen wird- mal eine unbefangene Antwort meinerseits, da ich die Frage so verstanden hab, wie du sie gestellt hast.

Vorrausgesetzt, eine Abholung ist möglich.

Der kaufvertrag, wie jeder weiß, ergibt sich aus der gegenseitigen Willenserklärung, einen bei eBay zugelassenen Artikel zum kauf anzubieten und abzugeben-gegenseitig die Bereitschaft die Ware entgegen zu nehmen und den preis dafür zu zahlen.

da du deine Bereitschaft zur Abnahme und bezahlung kund getan hast, ist der Verkäufer nun verpflichtet, zu den vorgeschriebenen "Regeln" den Artikel auszuhändigen. Ein Angebot an einen unterlegenen Bieter kommt erst in Betracht, wenn du deinen vertrag nicht erfüllst-sprich : nicht bezahlst oder nicht die Ware abnimmst.

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