10-04-2015 20:10
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Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen
Unser Grundsatz Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte oder Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten. Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder Katzenfell ist ebenfalls verboten. Darüber hinaus dürfen keine gesetzlich verbotenen Tierfallen angeboten werden. Die folgende Liste führt auf, welche Artikel bei eBay verkauft werden dürfen und welche nicht zulässig sind. Wenn ein Artikel zum Verkauf zugelassen oder eingeschränkt zugelassen ist, sollten Sie unsere Richtlinien, Versandbeschränkungen und die geltenden Gesetze befolgen. Sie sollten überprüfen, ob für den Verkauf oder Versand dieser Artikel eine Lizenz, Erlaubnis oder andere Unterlagen erforderlich sind. Bitte beachten Sie beim Erstellen von Angeboten unsere Richtlinien. Sollte Ihr Angebot gegen unsere Richtlinien verstoßen, kann dies zu einer Reihe von Maßnahmen führen, wie Einschränkungen beim Kaufen und Verkaufen, bis hin zur Sperrung Ihres eBay-Kontos. Welche Richtlinien gelten?
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Wieso werden priverbliche Schwarzverkäufer nicht von der Plattform entfernt?:
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=samdieter
http://www.ebay.de/sch/samdieter/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=&LH_Complete=1&LH_Sold=1&rt=nc
Hallo @samdieter ,
lebende Kakteen fallen NICHT unter das Betäubungsmittelgesetz, das darin enthaltene Mescalin schon.