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wiso werden Artikel nicht entfernt die verboten sind (Lophophora)

 

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Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen

 

 

 

 

Unser Grundsatz
Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte oder Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten. Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder Katzenfell ist ebenfalls verboten. Darüber hinaus dürfen keine gesetzlich verbotenen Tierfallen angeboten werden.

Die folgende Liste führt auf, welche Artikel bei eBay verkauft werden dürfen und welche nicht zulässig sind. Wenn ein Artikel zum Verkauf zugelassen oder eingeschränkt zugelassen ist, sollten Sie unsere Richtlinien, Versandbeschränkungen und die geltenden Gesetze befolgen. Sie sollten überprüfen, ob für den Verkauf oder Versand dieser Artikel eine Lizenz, Erlaubnis oder andere Unterlagen erforderlich sind.

Bitte beachten Sie beim Erstellen von Angeboten unsere Richtlinien. Sollte Ihr Angebot gegen unsere Richtlinien verstoßen, kann dies zu einer Reihe von Maßnahmen führen, wie Einschränkungen beim Kaufen und Verkaufen, bis hin zur Sperrung Ihres eBay-Kontos.

 

Welche Richtlinien gelten?
 
 
 
 
 

Eingeschränkt

Geschützte Pflanzenarten, die

  • im Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) unter die Stufe „s" für „streng geschützt" oder „b" für „besonders geschützt" in der WISIA-Datenbank

  • im Washingtoner Artenschutzabkommens (eigentlich: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES)) unter den Anhang „I" oder „II" oder

  • in der EG-Artenschutzverordnung unter den Anhang „A" oder „B" fallen,

     

    dürfen nur angeboten werden, wenn der Verkäufer über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügt und den legalen Erwerb nachwiesen kann.

     

    Angaben zur behördlichen Genehmigung oder zu sonst vorhandenen Dokumenten sind in die Artikelbeschreibung aufzunehmen.

Beispiele für geschützte Pflanzenarten:

  • Alle Orchideen

  • Fast alle Kakteenarten

Erlaubt

Geschützte Pflanzenarten, die künstlich vermehrt wurden.

 

Hallo @samdieter ,

 

lebende Kakteen fallen NICHT unter das Betäubungsmittelgesetz, das darin enthaltene Mescalin schon.

 

 

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