Käufer hat Paket nicht abgeholt - nun Fall gemeldet und mein PayPal Konto gesperrt
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16-01-2020 16:05
Folgender Fall: Das von mir versichert verschikte Paket konnte dem Käufer nicht zugestellt werden. Aus der Postfiliale hat er es nicht abgeholt. Ich wusste hiervon nichts, da mich der Käufer nicht darüber informiert hatte, dass er das Paket noch nicht erhalten hat. Das Paket wurde von DHL dann wohl zurück an mich geschickt - jedoch war ich bei der Zustellung nicht zuhause, eine Benachrichtigungskarte wurde nicht eingeworfen. Das Paket lag demnach seit 7 Tagen in meiner Postfiliale. Lt. Rücksprache mit DHL wurde das Paket heute erneut an mich verschickt - Zustellung an mich vermutlich am Samstag.
Der Käufer hat ohne jegliche vorherige Mitteilung einen Fall bei Ebay eröffnet, wewegen mir nun mein PayPal Konto gesperrt wurde. Er zeigt sich auch völlig uneinsichtig und schreibt "bis die Ware eingegangen ist, bleibt Ihr PayPal Konto gesperrt". Das erneute Porto soll auch ich tragen (habe ich ja beim 1. Versand getan und er hat das Paket nicht abgeholt!!!). Wollte mich jetzt auch an Ebay wenden, aber ich habe gar keine großen Auswahlmöglichkeiten innerhalb des geöffneten Falles. Ich kann irgendwie rein gar nichts tun?! Hat mir jemand Rat wie ich vorgehen kann? Grüße und danke vorab!
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Hallo @wanilia2006
Mal daran gedacht, dass der Empfänger auch keine Benachrichtigung bekommen hat? Was streitet ihr euch? Lass dir schriftlich geben, dass er nichts von dem Zustellversuch erfahren hat und seine Anschrift korrekt ist und drück das DHL erneut auf. Schick ihm ein Bild vom Sendungsverlauf, vielleicht beruhigt ihn das.
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Du benutzt nicht unbedingt die korrekten Begriffe, behaupte ich.
Dein PayPal-Konto dürfte nicht gesperrt sein,
sondern die Verfügbarkeit der Käufer-Zahlung ist vorübergehend (bis zur Klärung) gesperrt.
Egal ob eBay oder PayPal:
Du musst natürlich innerhalb des geöffneten Falles bzw. innerhalb der dazu gestellten Anfrage antworten.
Fragt sich jetzt nur, ob die Sendungsnummer zeitnah zur Aufgabe in der Filiale eingepflegt wurde, damit der Käufer auch die Gelegenheit erhält, bei vorübergehenden Abwesenheiten eine Übersicht zum Sendungsstatus zu erhalten.
Wenn das nun erst nachträglich eingepflegt wurde, läuft das ganze Brimborium in meinen Augen fast zurecht auf die aktuelle Weise.
Da Du ja schon seit geraumer Zeit postgültige Briefmarken en gros verkaufst, dürftest Du Dich ja mit Versandmodalitäten eigentlich gut auskennen. Weil nicht eine einzige private Person regelmäßig über solch immense Mengen an gültigen Postwertzeichen verfügen dürfte, ohne sich mit postalischen Gepflogenheiten gut auszukennen.
Wenn der Käufer jedoch nicht zuhause ist und das Paket auch nicht aus der Filiale abholt, müsste es anhand der Sendungsverfolgung eigentlich dennoch der Zustellversuch an die Person inkl. PLZ zu erkennen sein.
Kann ja nicht sein, dass eine passive Annahmeverweigerung (auch aufgrund einer Abwesenheit) einem nicht zugestellten Artikel gleichkäme, und der Verkäufer zweimal Porto zu entrichten hätte.
Echt ärgerlich, ich finde den Passus momentan nicht.
Bin mir aber recht sicher, irgendwo in den Grundsätzen / AGB gelesen zu haben, dass auch als zugestellt gilt, wenn in einer Filiale, einem Ablageort, einer Abholstation oder an eine vom Käufer veranlasste Umleitungs-Adresse zugestellt wurde.
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Kannst Du Deinen Versandnachweis hochladen?
Du kannst dann auch PP telefonisch kontaktieren.
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Hallo @wanilia2006
Es ist deine Entscheidung das du Paypal anbietest.
Müssen tut das niemand.
Jetzt musst du halt damit leben.
Ebay zahlt deiem Käufer sein Geld zurück
und die Sache ist erledigt.
Oder du versendest noch mal auf dein Risiko und Kosten.