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Käufer hat Versandschaden nicht rechtzeitig gemeldet - Verkäufer soll für alles aufkommen?

 

Habe etwas verkauft (privatverkauf, war bereits als defekt deklariert) während des versands hat sich ein bereits vorhandener Riss fortgesetzt und das dingen ist komplett durchgebrochen. Ich habe versucht das ganze so gut wie möglich zu verpacken, aber naja.

 

Jatzt hat der Käufer dies reklamiert. Aber erst  drei (3 !) Wochen nach erhalt der Ware. DHL reklamiert jetzt natürlich nicht mehr. (Aussage: Erhaltene Ware muss sofort nach erhalt auf Versandschäden geprüft und diese innerhalb sieben Tagen gemeldet werden). 
Kurz und knapp: Käufer möchte das ich das Gerät zurücknehme (Rücknahmen wurden im Auktionstext ausgeschlossen. Ebenso gab es den Hinweis das bei Versandschaden nur im Rahmen der Haftung des Versandunternehmens erstattet wird)

ebay wurde eingeschaltet. Jetzt soll ich den Auktionsbetrag, die ursprünglichen Versandkosten sowie die Rückversandkosten des defekten Gerätes zu mir übernehmen?  Weil der Käufer verschlafen hat den Versandschaden rechtzeitig zu melden...

 

Also irgendwie sehe ich das nicht ganz ein....

 

 

Der Knaller ist noch: obwohl das ganze innerhalb ebay DE angeboten und verkauft wurde und innerhalb DE verschickt, musste ich das ganze in Englisch mit ebay US? (vermutlich) diskutieren.... *kopfschüttel*

 

Ich überlege mir glaube ich zwei mal ob ich nochmal etwas hier verkaufe oder es lieber gleich wegschmeiße

 

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@theawfulmrbird schrieb:

 

Habe etwas verkauft (privatverkauf, war bereits als defekt deklariert) während des versands hat sich ein bereits vorhandener Riss fortgesetzt und das dingen ist komplett durchgebrochen. Ich habe versucht das ganze so gut wie möglich zu verpacken, aber naja.

 

Jatzt hat der Käufer dies reklamiert. Aber erst  drei (3 !) Wochen nach erhalt der Ware. DHL reklamiert jetzt natürlich nicht mehr. (Aussage: Erhaltene Ware muss sofort nach erhalt auf Versandschäden geprüft und diese innerhalb sieben Tagen gemeldet werden). 
Kurz und knapp: Käufer möchte das ich das Gerät zurücknehme (Rücknahmen wurden im Auktionstext ausgeschlossen. Ebenso gab es den Hinweis das bei Versandschaden nur im Rahmen der Haftung des Versandunternehmens erstattet wird)

ebay wurde eingeschaltet. Jetzt soll ich den Auktionsbetrag, die ursprünglichen Versandkosten sowie die Rückversandkosten des defekten Gerätes zu mir übernehmen?  Weil der Käufer verschlafen hat den Versandschaden rechtzeitig zu melden...

 

Also irgendwie sehe ich das nicht ganz ein....

 

 

Der Knaller ist noch: obwohl das ganze innerhalb ebay DE angeboten und verkauft wurde und innerhalb DE verschickt, musste ich das ganze in Englisch mit ebay US? (vermutlich) diskutieren.... *kopfschüttel*

 

Ich überlege mir glaube ich zwei mal ob ich nochmal etwas hier verkaufe oder es lieber gleich wegschmeiße

 


Servus @prosencephalon

 

Wenn bereits ein Riss an dem verkauften Objekt vorhanden gewesen ist

und dieser nun weitergerissen ist,

würde man so oder so von DHL nichts bekommen.

Ich gehe davon aus,

dass es sich um die Vintage-Anlage handelt.

 

Bei einem solchen Riss kann allein durch das normale Gerüttel und Geschüttel ein Fortschreiten erwartet werden.

Ohne den Teil separat dick verpackt zu haben,

musstest Du mit einem Weiterreißen oder Brechen rechnen.

Hast Du diesen Teil nicht extra verpackt und vor "dem Rest" geschützt,

würde ich das als Verpackungsfehler Deinerseits ansehen.

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