Käufer hat Versandschaden nicht rechtzeitig gemeldet - Verkäufer soll für alles aufkommen?
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
15-10-2017 13:51 - bearbeitet 15-10-2017 13:54
Habe etwas verkauft (privatverkauf, war bereits als defekt deklariert) während des versands hat sich ein bereits vorhandener Riss fortgesetzt und das dingen ist komplett durchgebrochen. Ich habe versucht das ganze so gut wie möglich zu verpacken, aber naja.
Jatzt hat der Käufer dies reklamiert. Aber erst drei (3 !) Wochen nach erhalt der Ware. DHL reklamiert jetzt natürlich nicht mehr. (Aussage: Erhaltene Ware muss sofort nach erhalt auf Versandschäden geprüft und diese innerhalb sieben Tagen gemeldet werden).
Kurz und knapp: Käufer möchte das ich das Gerät zurücknehme (Rücknahmen wurden im Auktionstext ausgeschlossen. Ebenso gab es den Hinweis das bei Versandschaden nur im Rahmen der Haftung des Versandunternehmens erstattet wird)
ebay wurde eingeschaltet. Jetzt soll ich den Auktionsbetrag, die ursprünglichen Versandkosten sowie die Rückversandkosten des defekten Gerätes zu mir übernehmen? Weil der Käufer verschlafen hat den Versandschaden rechtzeitig zu melden...
Also irgendwie sehe ich das nicht ganz ein....
Der Knaller ist noch: obwohl das ganze innerhalb ebay DE angeboten und verkauft wurde und innerhalb DE verschickt, musste ich das ganze in Englisch mit ebay US? (vermutlich) diskutieren.... *kopfschüttel*
Ich überlege mir glaube ich zwei mal ob ich nochmal etwas hier verkaufe oder es lieber gleich wegschmeiße
Akzeptiert Lösungen (1)
Akzeptiert Lösungen (1)
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
du bietest PayPal als Zahlungsoption an, wurde damit bezahlt?
Ja, dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als zu erstatten und in die nächste Tischkante zu beißen.
Im übrigen hätte dir eine rechtzeitige Meldung als Transportschaden wahrscheinlich nicht geholfen, denn zu 99,98 % liegt hier unzureichende Verpackung zu Grunde und das Versandunternehmen zahlt nichts.
Für die ausreichende Verpackung bist du zuständig und aus dieser Verpflichtung kannst du dich auch nicht mit Ausschlüssen rausschreiben.
Antworten (3)
Antworten (3)
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
@theawfulmrbird schrieb:
Habe etwas verkauft (privatverkauf, war bereits als defekt deklariert) während des versands hat sich ein bereits vorhandener Riss fortgesetzt und das dingen ist komplett durchgebrochen. Ich habe versucht das ganze so gut wie möglich zu verpacken, aber naja.
Jatzt hat der Käufer dies reklamiert. Aber erst drei (3 !) Wochen nach erhalt der Ware. DHL reklamiert jetzt natürlich nicht mehr. (Aussage: Erhaltene Ware muss sofort nach erhalt auf Versandschäden geprüft und diese innerhalb sieben Tagen gemeldet werden).
Kurz und knapp: Käufer möchte das ich das Gerät zurücknehme (Rücknahmen wurden im Auktionstext ausgeschlossen. Ebenso gab es den Hinweis das bei Versandschaden nur im Rahmen der Haftung des Versandunternehmens erstattet wird)ebay wurde eingeschaltet. Jetzt soll ich den Auktionsbetrag, die ursprünglichen Versandkosten sowie die Rückversandkosten des defekten Gerätes zu mir übernehmen? Weil der Käufer verschlafen hat den Versandschaden rechtzeitig zu melden...
Also irgendwie sehe ich das nicht ganz ein....
Der Knaller ist noch: obwohl das ganze innerhalb ebay DE angeboten und verkauft wurde und innerhalb DE verschickt, musste ich das ganze in Englisch mit ebay US? (vermutlich) diskutieren.... *kopfschüttel*
Ich überlege mir glaube ich zwei mal ob ich nochmal etwas hier verkaufe oder es lieber gleich wegschmeiße
DHL hätte vermutlich eh die Schadensregulierung abgelehnt, aufgrund des schon vorhandenen Schadens und einer vermutlich nicht konformen Verpackung
dementsprechend haftet dann durchaus der Verkäufer für diesen Schaden, ob Du das nun einsiehst oder nicht
zum Fall in englisch: wenn via pp.com bezahlt wurde, wird der Fall auch darüber abgewickelt
mal was zu Deinen "AGB" :
Bezahlung des Artikels muss binnen 1 Woche nach Auktionsende erfolgen. > m.E. zu kurz
Ich versuche die ersteigerte Ware schnellstmöglich nach Zahlungseingang zum Paketdienst zu bringen,
denn Sie wollen die Ware ja auch zügig erhalten. Verständlicherweise. > "schnellstmöglich" bedeutet für Verkäufer, diese müssen den Artikel in der Zeit versenden, welche sie für das jeweilige Angebot gespeichert haben
Ist der Artikel eine Woche nach Auktionsende nicht bezahlt bin ich leider gezwungen das ganze als nicht bezahlter Artikel zu melden und Sie verlieren den Anspruch auf den Artikel. > nein, verlieren die Käufer nicht, dafür brauchts erstmal eine angemessene, klar datierte Fristsetzung zur Zahlung und der anschließenden Auflösung des Kaufvertrages, daher kann das > Der Artikel wird dann erneut eingestellt > böse ins Auge gehen, wenn der Käufer dann doch noch zahlt, und Du schon Gebote oder einen Sofortkäufer auf dem wiedereingestellten Artikel hast
Versand:
Ich versende nur versichert.
Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Paketes nur im Rahmen der Haftung des Versandunternehmens. > dazu habe ich oben schon geschrieben ... Du schuldest dem Käufer eine ordnungsgemäße Verpackung und in den allermeisten Fällen wird diese nicht gemäß den Vorgaben des Versandunternehmens sein, von daher haftest Du im Normalfall, es sei denn vermutlich, das Paket wurde vom Transporter überrollt und man sieht die Reifenspuren auf dem Karton ...
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
@theawfulmrbird schrieb:
Habe etwas verkauft (privatverkauf, war bereits als defekt deklariert) während des versands hat sich ein bereits vorhandener Riss fortgesetzt und das dingen ist komplett durchgebrochen. Ich habe versucht das ganze so gut wie möglich zu verpacken, aber naja.
Jatzt hat der Käufer dies reklamiert. Aber erst drei (3 !) Wochen nach erhalt der Ware. DHL reklamiert jetzt natürlich nicht mehr. (Aussage: Erhaltene Ware muss sofort nach erhalt auf Versandschäden geprüft und diese innerhalb sieben Tagen gemeldet werden).
Kurz und knapp: Käufer möchte das ich das Gerät zurücknehme (Rücknahmen wurden im Auktionstext ausgeschlossen. Ebenso gab es den Hinweis das bei Versandschaden nur im Rahmen der Haftung des Versandunternehmens erstattet wird)ebay wurde eingeschaltet. Jetzt soll ich den Auktionsbetrag, die ursprünglichen Versandkosten sowie die Rückversandkosten des defekten Gerätes zu mir übernehmen? Weil der Käufer verschlafen hat den Versandschaden rechtzeitig zu melden...
Also irgendwie sehe ich das nicht ganz ein....
Der Knaller ist noch: obwohl das ganze innerhalb ebay DE angeboten und verkauft wurde und innerhalb DE verschickt, musste ich das ganze in Englisch mit ebay US? (vermutlich) diskutieren.... *kopfschüttel*
Ich überlege mir glaube ich zwei mal ob ich nochmal etwas hier verkaufe oder es lieber gleich wegschmeiße
Servus @prosencephalon
Wenn bereits ein Riss an dem verkauften Objekt vorhanden gewesen ist
und dieser nun weitergerissen ist,
würde man so oder so von DHL nichts bekommen.
Ich gehe davon aus,
dass es sich um die Vintage-Anlage handelt.
Bei einem solchen Riss kann allein durch das normale Gerüttel und Geschüttel ein Fortschreiten erwartet werden.
Ohne den Teil separat dick verpackt zu haben,
musstest Du mit einem Weiterreißen oder Brechen rechnen.
Hast Du diesen Teil nicht extra verpackt und vor "dem Rest" geschützt,
würde ich das als Verpackungsfehler Deinerseits ansehen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
"...oder es lieber gleich wegschmeiße"
___________________________________
Hallo @prosencephalon ...
Gute Idee. Ich würde hier nie etwas Defektes anbieten.
Gibt nur Ärger.
Und DAS
"Ebenso gab es den Hinweis das bei Versandschaden
nur im Rahmen der Haftung des Versandunternehmens erstattet wird"
greift ohnehin nicht.
Ist ein Paket nicht äußerlich beschädigt, trägt immer
der Versender/Verpacker die Verantwortung für Bruch.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden